Lieferung von Servern und Notebooks Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0137-12-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Servern und Notebooks
Lieferung von 3 Servern und 250 Notebooks
Server
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Lieferung von 3 Rack-Server 19" sowie 250 NVIDIA Grafikkarten-Lizenzen und 250 NVIDIA Lizenz-Subscription, 5 Years 1 CCU
Notebooks
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Lieferung von 250 Notebooks 15 - 15,9" mit 2 Netzteilen sowie Eingabegeräten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Server
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstelleung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD4D7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.