Notarzteinsatzfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0075-38-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Notarzteinsatzfahrzeuge
9 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) für den Rhein-Sieg-Kreis (5 NEF) sowie die Städte Königswinter (1 NEF), Siegburg (1 NEF) und Troisdorf (2 NEF) und der Option auf drei weitere NEF
Fahrgestelle für den Auf-/Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Die Lieferung der Fahrgestelle durch den Auftragnehmer des Loses 1 hat an den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) zu erfolgen. Namen und Anschrift werden im Rahmen der Auftragsabwicklung mitgeteilt.
Durch den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) hat die Lieferung der fertiggestellten Notarzteinsatzwagen frei Verwendungsstellen im Rhein-Sieg-Kreis zu erfolgen., Stadt Königswinter, Der Bürgermeister Drachenfelsstraße 9 53639 Königswinter, Stadt Siegburg, Der Bürgermeister Nogenter Platz 10 53721 Siegburg, Stadt Troisdorf, Der Bürgermeister Kölner Straße 176 53840 Troisdorf
Lieferung von Kleintransporterfahrzeugen bzw. Kleinbussen zum Zweck des Ausbaus als Notarzt-Einsatzfahrzeug gemäß DIN 75079
Die Vergabeunterlagen sehen folgende Optionen vor:
- Lieferung von bis zu 3 weiteren Fahrzeugen zum Ausbau als NEF
- Erweiterung der Anschlussgarantie und des Wartungspaketes zum Fahrzeugkomplettservice
- anzubietende Fahrzeugassistenzsysteme
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragsausführungs- und Lieferzeitraum max. 30 Wochen beträgt.
Auf-/Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Die Lieferung der Fahrgestelle durch den Auftragnehmer des Loses 1 hat an den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) zu erfolgen. Namen und Anschrift werden im Rahmen der Auftragsabwicklung mitgeteilt.
Durch den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) hat die Lieferung der fertiggestellten Notarzteinsatzwagen frei Verwendungsstellen im Rhein-Sieg-Kreis zu erfolgen., Stadt Königswinter, Der Bürgermeister Drachenfelsstraße 9 53639 Königswinter, Stadt Siegburg, Der Bürgermeister Nogenter Platz 10 53721 Siegburg, Stadt Troisdorf, Der Bürgermeister Kölner Straße 176 53840 Troisdorf
Auf-/Ausbau von Kleintransporter/Kleinbussen als Notarzt-Einsatzfahrzeug gemäß DIN 75079.
Die Vergabeunterlagen sehen folgende Optionen vor:
- Ausbau von bis zu drei weiteren Fahrzeugen zum NEF
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragsausführungs- und Lieferzeitraum max. 30 Wochen beträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestelle für den Auf-/Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auf-/Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD4DF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.