Elektronischen Lasten mit Netzrückspeisung Referenznummer der Bekanntmachung: ZBT 12/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zbt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronischen Lasten mit Netzrückspeisung
Die Zentrum für Brennstoffzellen-Technik ZBT GmbH (nachfolgend "ZBT") mit Sitz in Duisburg beschäftigt sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich Brennstoffzellen und Wasserstofftechnik. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden Elektronische Lasten mit Netzrückspeisung beschafft.
Zentrum für BrennstoffzellenTechnik GmbH Carl-Benz-Straße 201 47057 Duisburg
Für den Aufbau der Brennstoffzellen-Prüfstände im Projekt "FIS" werden neue elektronische Lasten benötigt. Mithilfe dieser Lasten werden vom ZBT projekt- oder kundenspezifische Lastprofile innerhalb der Prüfstandsuntersuchungen abgefahren. Um die unterschiedlichen Anwendungsfelder und die damit verbundenen Prüfumfänge vollständig abdecken zu können, werden zwei unterschiedliche Geräte-Typen benötigt (Gerätetypen a und b).
- (Gerätetyp a): elektronische Last: U=750V, I=120A, P=30kW, 8 Stück
- (Gerätetyp b): elektronische Last: U=80 V, I=1000A, P=30kW, 4 Stück
Dadurch ist sichergestellt, dass zum einen Brennstoffzellenstacks mit einer hohen Zellzahl bei einer Spannung von bis zu 750 V getestet und zum anderen auch große Zellformate mit einem Strom von bis zu 4000 A auf den Prüfständen untersucht werden können.
Die mit dem vorliegenden Verfahren zu beschaffenden Lasten sollen als modulare Einheiten mit einer Leistung von jeweils 30 kW individuell für den entsprechenden Versuch vom ZBT zusammengeschaltet werden können. Aus diesem Grund werden mehrere Geräte einer Bauart durch Parallelschaltung passend zu den Versuchsanforderungen zusammengeschaltet. Die Lasten müssen jeweils mit einer eigenen CAN- und Ethernetschnittstelle ausgestattet sein, um einen individuellen Betrieb zu ermöglichen. Zusätzlich muss auch ein Master-Slave-Betrieb möglich sein, so dass über die Kommunikation mit einer Master-Last die übrigen Slave-Lasten mit angesprochen werden. Beide Gerätetypen müssen von demselben Hersteller stammen und sowohl auf der elektrischen Anschlussseite, als auch auf der Software- / Treiberseite untereinander austauschbar und vollumfänglich kompatibel sein. Aus diesem Grund wird die Vergabe auch nicht in Lose aufgeteilt.
Die zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Der Auftraggeber erhält hierfür eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Ferner erfolgt eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Jede Korrespondenz zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über das Vergabeportal zu führen.
2. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es in dem Vergabeportal www.dtvp.de auf Bieterseite ein Service- & Support-Center gibt, über das sich Bewerber/Bieter informieren können. Dies ist auch möglich, ohne an dem Verfahren teilgenommen zu haben. Dort finden sich ferner Leitfäden für Unternehmen zum Umgang mit dem Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTERWJ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.