Erweiterung der bereits im Einsatz befindlichen KIS-Lösung um weitere Funktionen Referenznummer der Bekanntmachung: HA - 3-
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: HA - 3-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marien-hospital.de
Adresse des Beschafferprofils: www.marien-hospital.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der bereits im Einsatz befindlichen KIS-Lösung um weitere Funktionen
Die Marien Hospital Düsseldorf GmbH in Düsseldorf beabsichtigt die vorhandene KIS Lösung der FIRMA CGM Clinical Europe GmbH um diverse weitere Module und Portale zu erweitern.
Marien Hospital Düsseldorf GmbH in Düsseldorf
Die Marien Hospital Düsseldorf GmbH beabsichtigt die Erweiterung der bereits im Einsatz befindliche KIS – Lösung um weitere Funktionen. Jeweils MEDICO: Portal Schneller Benutzerwechsel, Autom. Doku LEP Pflegemaß. ((LösP) Nach der Erfassung von Vitalwerten, Körpermaßen, Atemfrequenz und/oder Sauerstoffsättigung sowie der Ein- und Ausfuhr werden die entsprechenden LEP Pflegemaßnahmen im Pflegeprozess-Management automatisch als durchgeführt dokumentiert), ASS-zeitgesteuerte Arbeitsabläufe, AAS-Schreib.Act.-Diag.,Prozed.,M., AAS-Schreib. Act. Pflegemaßnahmen, Touch Basis, Touch Werteerfassung, Touch Verlaufsdokumentatio, Touch Wundfotografie, Touch Visite & Anordnungen, Touch Pflegemaßnahmen, Portal Fieberkurve, Portal Fieberkurve Erweiterung, Portal Bildergalerie, Portal Wund-&Spezialdokumentation, Verlaufsdokumentation (Vorgang), Verlaufsdoku Textbausteine & Archivierung ((LösP) MEDICO Verlaufsdokuarchivierung (LösP) Bietet die Möglichkeit, die zu einem Patienten erfassten Einträge in der Verlaufsdokumentation nach Entlassung in einem Dokument (PDF-Format) zusammenzufassen und zu archivieren.), Anbindung Spot Monitore & Körperwaagen, Portal Berichte Konfigurator & Pflegeprozess Management, Ausfallsystem Pflege, Basis & Klido, Pflegeprozess Integration LEP und epaAC, MEDICO Barthel und FIM aus epaAC (LösP) Vereinfacht die Dokumentation von Diagnosen zu motorischen (ICD U50.-) und kognitiven Funktionseinschränkungen (ICD U51.-) durch die Ausleitung von erweiterten Scores und Indizes aus dem epaAC Assessment. MEDICO PPR-Abl. LEP 3.3 Maßn.doku (LösP) erleichtert den Arbeits- und Dokumentationsaufwand hinsichtlich der PPR-Einstufung zu verringern,durch vollständig automatisiert und standardisiert Ableitung aus der LEP-Maßnahmendokumentation. (LösP), MEDICO Erfassung SOFA/qSOFA (LösP) Ermöglicht die Dokumentation des SOFA-Scores und des qSOFA-Scores über das Funktionspaket „Klinische Dokumentation" und trägt somit zu einer reibungslosen Abrechnung von Sepsis-Patienten bei.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Marien Hospital GmbH beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen KIS – Lösung um die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation. Die bereits im Einsatz befindliche KIS – Lösung der Firma CGM soll um
weitere Funktionen ergänzt werden. Der Einsatz eines anderen Herstellers ist aufgrund von inkompatiblen Schnittstellen und Protokollen technisch nicht möglich. Die Nichtverfügbarkeit von Daten in den jeweiligen
anderen Applikationen führen zu Inkonsistenzen der Daten im Rahmen der Behandlung von Patienten. So ist z.B. die volle Integration der medizinischen Befundkommunikation nur im Rahmen der KIS – Lösung
(vorhandene ePA) der Firma CGM möglich. Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhandenen, in Betrieb befindlichen Softwarekomponenten von CGM auf und stellt ein geringes Projektrisiko dar. Diese Erweiterung
mit dem entsprechenden Leistungsspektrum kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Die Erweiterung auf Basis der CGM-Softwaremodule erfolgt somit aus technologischen Gründen. Darüber
hinaus gibt es auch wirtschaftliche Gründe. Sowohl externe als auch interne Kosten zur betriebsbereiten Einrichtung fallen bei einer Erweiterung durch den vorhanden Systemanbieter weitaus geringer aus. Außerdem
sind vorhandene Serviceverträge aktiv, deren Kündigung Entschädigungsleistungen zur Folge hätten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KIS Erweiterung CGM Clinical
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html