SaaS Bewegtbild für GB BMVg (1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg) Referenznummer der Bekanntmachung: 1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
SaaS Bewegtbild für GB BMVg (1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg)
Die BWI (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einen Wirtschaftsteilnehmer über Videohosting als "Software as a Service" (im Folgenden: "SaaS") inklusive Support - und Pflegeleistungen für die SaaS für die Auftritte der Bundeswehr und des BMVg im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die zu beschaffende SaaS Lösung muss folgende wesentliche Anforderungen umfassen:
• Enterprise Video Platform für Upload, Transcoding, Verwaltung, Tagging und Streaming aller Arten von On-Demand und Live-Videos incl. Support
• Hosting-Kontingent inkl. 25.000 Videominuten zur dauerhaften Speicherung von Original- und transcodierten Videodateien
• Streaming-Traffic-Kontingent 26.150 GB für die hochperformante und weltweite Auslieferung der Videos an die Benutzer
• Bis zu 1.000 berechtige Nutzer zum Upload und der Verwaltung von On-Demand und Live-Videos auf die Video Platform
Eine Hardware wird nicht beschafft.
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den
Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17fcf7c353c-77728ac6238f853d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17fcf7c353c-77728ac6238f853d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17fcf7c353c-77728ac6238f853d
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Der Nachweis der Bereitschaft der Mitarbeiter erfolgt durch Eigenerklärung. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zum Ausschluss des Angebotes bzw. zur Kündigung des Vertrages führen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.