Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung für die Stadt Gerlingen Referenznummer der Bekanntmachung: DLR 40099
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70839
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus360.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung für die Stadt Gerlingen
Die Stadt Gerlingen ist bestrebt, die Lenkung und Ordnung von städtebaulichen und funktionalen Entwicklungen des Gemeindegebietes zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Hierfür soll der Flächennutzungsplan aus
dem Jahr 1984 neu aufgestellt werden. Hierbei ist ein Prognosezeitraum bis mindestens 2040 zu berücksichtigen. Die Gesamtfläche des betroffenen Stadtgebiets beträgt ca. 1.700 ha, die Bevölkerung in diesem Gebiet zählt ca. 19.750 Personen.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gerlingen ist bestrebt, die Lenkung und Ordnung von städtebaulichen und funktionalen Entwicklungen des Gemeindegebietes zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Hierfür soll der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1984 neu aufgestellt werden. Hierbei ist ein Prognosezeitraum bis mindestens 2040 zu berücksichtigen. Die Gesamtfläche des betroffenen Stadtgebiets beträgt ca. 1.700 ha, die Bevölkerung in diesem Gebiet zählt ca. 19.750 Personen.
Das formelle Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans ist in den Bestimmungen des BauGB und den weiteren bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Insbesondere die Regelungsinhalte des § 5 BauGB „Inhalte des Flächennutzungsplans“ sowie der §§ 6 „Genehmigung des Flächennutzungsplans“
und 6a „Zusammenfassende Erklärung zum FNP“ des BauGB sind zu beachten und zu erbringen. Vorliegende Planungen und Konzepte sind dabei zu berücksichtigen.
Das Ziel ist, die Flächen- und Siedlungsentwicklung der Stadt Gerlingen auf der Grundlage vorhandener Entwicklungskonzepte und unter Berücksichtigung der Prämissen einer nachhaltigen Stadtentwicklung bedarfsgerecht und zukunftsgerichtet neu aufzustellen. Die Planung soll unter Berücksichtigung der für den Planungsraum bedeutsamen Behörden und unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Aufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Bewerbungsverfahren. Es werden 3 bis maximal 5 Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt, die aufgrund der aufgeführten Ausschlusskriterien nicht auszuschließen sind (die somit die formalen Kriterien erfüllen), die Mindestkriterien erfüllen und im Rahmen der Eignung (inhaltliche Kriterien) die höchste Punktzahl im Vergleich zu
den anderen Bewerbern erzielen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. In diesem Fall wird eine neutrale Stelle der Stadt Gerlingen das Losverfahren durchführen.
Die formalen Kriterien und die Ausschlusskriterien werden in nachfolgenden Formblättern abgefragt:
▪ Formblattanlage „Bewerbergemeinschaft“
▪ Formblattanlage „Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen“
▪ Formblattanlagen „Berufszulassung Landschaftsplaner oder Geograf“
▪ Formblattanlage „Berufshaftpflichtversicherung“
▪ Formblattanlage „Ausschlussgründe nach GWB“
▪ Formblattanlage „Verpflichtung zum Mindestentgelt“
▪ Formblattanlage „Subplanereinsatz“
Die in den nachfolgenden aufgeführten Formblattanlagen aufgeführten Kriterien sind Eignungskriterien. Sie sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander gewichtet und werden entsprechend im Rahmen
der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Gewichtung dieser Punkte ist den Bewerbern in den Formblattanlagen transparent gemacht.
A) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Projektleiters“: Es können insgesamt 2 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 2 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 2 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Abschluss der LPH 4 nach dem 01.01.2012 bis heute war. Der Auftraggeber fordert von dem als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter folgende Projektreferenzen als Mindestanforderungen:
▪ Als Referenzen werden zwei Projekte gefordert, in denen die Leistungsphasen 1-4 durch den als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter geleitet wurden (nicht als stellvertretender Projektleiter).
▪ Die Gesamtfläche des bearbeiteten Gebiets muss bei beiden Referenzen mindestens 1.500 ha betragen haben.
Die Referenzen des Projektleiters können auch in einem anderen Unternehmen erbracht worden sein. In diesem Fall ist in den Formblattanlagen an entsprechender Stelle die Benennung des Unternehmens erforderlich.
B) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“: Es können insgesamt 3 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 3 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 3 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Abschluss der LPH 4 nach dem 01.01.2012 heute war. Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber im Bereich der Unternehmensreferenzen folgende Mindestanforderungen an Projektreferenzen:
▪ Die Gesamtfläche des betroffenen Stadtgebiets muss bei mind. zwei der drei einzureichenden Referenzen mindestens 1.500 ha betragen haben.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Mindestanforderung durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein. Einzelne Referenzen können im Rahmen der verschiedenen Formblattanlagen mehrfach genannt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gemäß HOAI 2021, § 18 für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß dem BauGB in der jeweils gültigen Fassung. Leistungsgegenstand werden über die Grundleistungen hinaus optional hierauf bezogene besondere Leistungen im Sinne
der Anlage 9 HOAI 2021:
▪ Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung
▪ Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
▪ Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (hier: Lenkungsgruppe)
▪ Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen (hier Integration Umweltprüfung und Umweltprüfbericht)
Die Auftraggeberin behält sich eine Beauftragung der als Option mit anzubietenden besonderen Leistungen vor. Sollten darüber hinaus sonstige Leistungen für erforderlich gehalten werden, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind, sollen diese im Zuge der Angebotsabgabe in Stufe 2 des Verfahrens durch den
Bieter gesondert benannt und das dafür zu beanspruchende Honorar als Einzelposition dargestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich optional die Beauftragung vor.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gerlingen ist bestrebt, die Lenkung und Ordnung von funktionalen und ökologischen Entwicklungen des Gemeindegebietes zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Hierfür soll der Landschaftsplan aus dem Jahr 1984 neu aufgestellt werden. Hierbei ist ein Prognosezeitraum bis mindestens 2040 zu berücksichtigen. Die Gesamtfläche des betroffenen Stadtgebiets beträgt ca. 1.700 ha, die Bevölkerung in diesem Gebiet zählt ca. 19.750 Personen.
Vorliegende Planungen und Konzepte sind dabei zu berücksichtigen.
Zentrales Ziel: Mit dem Landschaftsplan soll eine Grundlage für die weitergehende Entwicklung der natur- und landschaftsräumlichen Gegebenheiten des Gemeindegebiets geschaffen werden. Die Planung soll unter Berücksichtigung der für den Planungsraum bedeutsamen Behörden und unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Aufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Bewerbungsverfahren. Es werden 3 bis maximal 5 Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt, die aufgrund der aufgeführten Ausschlusskriterien nicht auszuschließen sind (die somit die formalen Kriterien erfüllen), die Mindestkriterien erfüllen und im Rahmen der Eignung (inhaltliche Kriterien) die höchste Punktzahl im Vergleich zu
den anderen Bewerbern erzielen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. In diesem Fall wird eine neutrale Stelle der Stadt Gerlingen das Losverfahren durchführen.
Die formalen Kriterien und die Ausschlusskriterien werden in nachfolgenden Formblättern abgefragt:
▪ Formblattanlage „Bewerbergemeinschaft“
▪ Formblattanlage „Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen“
▪ Formblattanlagen „Berufszulassung Landschaftsplaner oder Geograf“
▪ Formblattanlage „Berufshaftpflichtversicherung“
▪ Formblattanlage „Ausschlussgründe nach GWB“
▪ Formblattanlage „Verpflichtung zum Mindestentgelt“
▪ Formblattanlage „Subplanereinsatz“
Die in den nachfolgenden aufgeführten Formblattanlagen aufgeführten Kriterien sind Eignungskriterien. Sie sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander gewichtet und werden entsprechend im Rahmen
der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Gewichtung dieser Punkte ist den Bewerbern in den Formblattanlagen transparent gemacht.
A) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Projektleiters“: Es können insgesamt 2 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 2 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 2 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Abschluss der LPH 4 nach dem 01.01.2012 bis heute war. Der Auftraggeber fordert von dem als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter folgende Projektreferenzen als Mindestanforderungen:
▪ Als Referenzen werden zwei Projekte gefordert, in denen die Leistungsphasen 1-4 durch den als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter geleitet wurden (nicht als stellvertretender Projektleiter).
▪ Die Gesamtfläche des bearbeiteten Gebiets muss bei beiden Referenzen mindestens 1.500 ha betragen haben.
Die Referenzen des Projektleiters können auch in einem anderen Unternehmen erbracht worden sein. In diesem Fall ist in den Formblattanlagen an entsprechender Stelle die Benennung des Unternehmens erforderlich.
B) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“: Es können insgesamt 3 Referenzen benannt werden. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als 3 Referenzen benannt werden, werden nur die in der Reihenfolge ersten 3 in der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren Abschluss der LPH 4 nach dem 01.01.2012 heute war. Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber im Bereich der Unternehmensreferenzen folgende Mindestanforderungen an Projektreferenzen:
▪ Die Gesamtfläche des betroffenen Stadtgebiets muss bei mind. zwei der drei einzureichenden Referenzen mindestens 1.500 ha betragen haben.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Mindestanforderung durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein. Einzelne Referenzen können im Rahmen der verschiedenen Formblattanlagen mehrfach genannt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Neufassung des Landschaftsplans gemäß HOAI 2021, § 23 für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4. Leistungsgegenstand werden über die Grundleistungen hinaus optional hierauf bezogene besondere Leistungen im Sinne der Anlage 9 HOAI 2021:
▪ Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (hier: Lenkungsgruppe)
Die Auftraggeberin behält sich eine Beauftragung der als Option mit anzubietenden besonderen Leistungen vor. Sollten darüber hinaus sonstige Leistungen für erforderlich gehalten werden, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind, sollen diese im Zuge der Angebotsabgabe in Stufe 2 des Verfahrens durch den
Bieter gesondert benannt und das dafür zu beanspruchende Honorar als Einzelposition dargestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich optional die Beauftragung vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auskunft nach VgV §44, 75 Abs. 1 als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation der für das Projektteam vorgesehenen Personen: Es wird ein Organigramm gewünscht, aus dem das Projektteam inkl. seiner Funktionen im Projekt ersichtlich ist (Anlage).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheines oder verbindliche Zusage des Bewerbers, dass im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssumme oder der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erfolgt. Nach Erteilung des Auftrages
muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Deckungssumme von mindestens 500.000,-€ für Personenschäden und mindestens 250.000,-€ für Vermögens- und Sachschäden je Schadensereignis.
1. Die formalen Kriterien und die Ausschlusskriterien werden in nachfolgenden Formblättern abgefragt:
▪ Formblattanlagen „Berufszulassung“ (Nachweis Ingenieur, Berufserfahrung Projektleiter ≥ 10 Jahre)
▪ Formblattanlage „Bewerbergemeinschaft“
▪ Formblattanlage „Ausschlussgründe nach GWB“
▪ Formblattanlage „Subplanereinsatz“
▪ Formblattanlage „Verpflichtung zum Mindestentgelt“
▪ Formblattanlage „Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen“
▪ Formblattanlage „Berufshaftpflichtversicherung“
2. Eignungskriterien
a) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“
b) Formblattanlage „Personelle Eignung des Unternehmens“
Der Nachweis der beruflichen Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters als "Architekt" oder "Stadt- und Regioanlplaner" (Fach-Hochschul- oder gleichwertiger Abschluss) muss belegt werden.
Die Auftraggeberin wünscht eine Auskunft über die Art und Anzahl des angestellten Fachpersonals mit projektspezifischerQualifikation. Es ist das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 – 2021) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mitprojektspezifischer Qualifikation (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. derFührungskräfte anzugeben.
Mindestanforderung: Durchschnittlich und aktuell mindestens 3 festangestellte Architekten oder Stadt- und Regionalplaner. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Anzahl der Beschäftigten beider Unternehmen zu addieren und im Anschluss zu mitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.