TGA-Planung Energetische Sanierung des Hans-Böckler-Berufskollegs Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0673-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Energetische Sanierung des Hans-Böckler-Berufskollegs
Die Stadt Münster beabsichtigt die energetische Sanierung von Gebäuden am Schulstandort des Hans-Böckler-Berufskollegs im Stadtbezirk Münster Mitte.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme.
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die im Folgenden näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung des Hans-Böckler-Berufskollegs". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen einzelne, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen, insb. eine tägliche (nicht notwendig ganztägige) Baustellenpräsenz.
Die Stadt Münster beabsichtigt, den Standort des Hans-Böckler-Berufskollegs umfassend energetisch zu sanieren. Der Standort besteht aus einem Schulgebäude, einem WC-Verbindungstrakt und einer Dreifach-Sporthalle.
Ein Großteil der technischen Gebäudeausrüstung stammt noch aus der Errichtungszeit und ist daher ebenfalls im Zuge der energetischen Sanierung zu erneuern. Ziel der Maßnahme ist es, den Gesamtkomplex energetisch so zu ertüchtigen, dass der zukünftige Jahresheizwärmebedarf unter 50 kWh/m2a (Niedrigstenergieniveau) liegt.
Im Rahmen der energetischen Sanierung ist die gesamte Gebäudehülle (Dach, Fassade und Fenster) des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung energetischer, statisch-konstruktiver und gestalterischer Aspekte nachhaltig zu erneuern. Der Schulbetrieb soll während der Sanierungsmaßnahme aufrecht erhalten bleiben; Auslagerungen einzelner Klassen sind möglichst zu vermeiden.
Außerdem soll eine PV Fassade im südlichen Fassadenbereich des Hauptgebäudes mit eingeplant werden. Des Weiteren ist geplant, die technische Gebäudeausrüstung im Bereich Heizungs- und Lüftungstechnik zu erneuern. Auch ist eine Erneuerung der Elektrohauptverteilung und die Installation von Elektroladestationen vorgesehen.
An der Dreifachsporthalle soll im Rahmen der energetischen Sanierung nicht nur die Gebäudehülle umfassend saniert werden, sondern auch der gesamte Innenbereich der Sporthalle. Die Umkleiden und Sanitärbereiche einschl. weiterer Nebenräume sind zu sanieren. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten sind auch moderate Grundrissanpassungen vorgesehen. In diesem Zuge sind Trink- und Schmutzwassernetz sowie das Heizungsnetz zu erneuern. Im Hallenbereich ist eine neue LED-Hallenbeleuchtung einschl. Sicherheitsbeleuchtung geplant. Auch die Tribünenanlage und die Trennvorhänge sind zu erneuern. Weiterhin ist eine barrierefreie Erschließung durch den Einbau einer Aufzugsanlage geplant.
Die Umsetzung aller Sanierungsmaßnahmen ist unter laufendem Schulbetrieb geplant. Die Ferienzeiten sollen weitestgehend für die lärmintensiven Maßnahmen genutzt werden.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 1 bis 3 und für diese mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 410 bis 430 (entspr. DIN 276) betrug mind. 300.000 EUR ohne MwSt.
e) Die zum o.g. Leistungsbild erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.08.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 1, 2 und 3 lag nicht vor dem 01.08.2017.
2. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 und für diese mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 440 und 450 (entspr. DIN 276) betrug mind. 300.000 EUR ohne MwSt.
e) Die zum o.g. Leistungsbild erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.08.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 4 und 5 lag nicht vor dem 01.08.2017.
3. Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen), jeweils aktuell sowie im Durchschnitt der Jahre 2019, 2020 und 2021, für folgende Berufsgruppen:
3.1) Ingenieur:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
3.2) Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
3.3) Ingenieur:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
3.4) Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen, und zwar zu Ziffer 1 in dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Bieter-Referenzformular (Vergabeunterlage B00-1) und zu Ziffer 2 im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Die zu den Ziffern 1 und 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche jeweils genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1 bis 5 des Leistungsbilds Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss der LPh 8 bereits die Fertigstellung aller Ausführungsleistungen für die jeweiligen Anlagengruppen, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung für die entsprechenden Anlagengruppen verstanden wird.
Die Gesamtanzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur:innen und Techniker:innen zusammengerechnet) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf auch die Gesamtanzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur:innen und Techniker:innen zusammengerechnet) der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen (oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden) und über einen entsprechenden Studienabschluss der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYHWN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html