BLB NRW Köln, Verwaltungsvermögen, Austausch Bestandsbeleuchtungen gegen LED-Systeme, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, LPH 1-3 (3 Regionallose) Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00398
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Köln, Verwaltungsvermögen, Austausch Bestandsbeleuchtungen gegen LED-Systeme, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, LPH 1-3 (3 Regionallose)
Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI
Bergisches Land
Amtsgericht Bergisch Gladbach Schloßstraße 21 51429 Bergisch Gladbach, Amtsgericht Wipperfürth Gaulstraße 22 51688 Wipperfürth, Amtsgericht Waldbröl Gerichtstraße 1 51545 Waldbröl, Finanzamt Gummersbach Mühlenbergweg 5 51645 Gummersbach, Finanzamt Bergisch-Gladbach Refrather Weg 35 51469 Bergisch Gladbach, Finanzamt Leverkusen Marie-Curie-Straße 2 u. 2a 51377 Leverkusen
Durch die Vorgaben für die klimaneutrale Landesverwaltung sind die Bestandsbeleuchtungen der Liegenschaften des BLB NRW Köln in den Focus gerückt. Der Aufwand für den Austausch der Bestandsbeleuchtungen gegen LED-Systeme soll ermittelt werden.
Beauftragt wird zunächst die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung gemäß HOAI für die Kostengruppe 440.
Mit Vertragsabschluss wird die Leistungsphase 1 direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 2-3 erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der Leistungsphasen 2-3 besteht nicht.
Rhein-Sieg-Kreis
Amtsgericht Rheinbach Schweigelstraße 30 53359 Rheinbach, Arbeitsgericht Bonn Kreuzbergweg 5 53115 Bonn, Finanzamt Siegburg Mühlenstraße 19 53721 Siegburg, Staatliches Berufskolleg Rheinbach Zu den Fichten 19 53359 Rheinbach, Wasserschutzpolizei Bonn-Beuel Rheinaustraße 132 53225 Bonn, Kreispolizeibehörde Siegburg Frankfurter Straße 12-18 53721 Siegburg, Polizeiwache Eitorf Bahnhofstraße 10 53783 Eitorf, Polizeihauptwache Troisdorf Poststraße 65 53840 Troisdorf, Autobahnpolizeiwache Am Bauhof 3 53757 Sankt Augustin
Durch die Vorgaben für die klimaneutrale Landesverwaltung sind die Bestandsbeleuchtungen der Liegenschaften des BLB NRW Köln in den Focus gerückt. Der Aufwand für den Austausch der Bestandsbeleuchtungen gegen LED-Systeme soll ermittelt werden.
Beauftragt wird zunächst die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung gemäß HOAI für die Kostengruppe 440.
Mit Vertragsabschluss wird die Leistungsphase 1 direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 2-3 erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der Leistungsphasen 2-3 besteht nicht.
Köln
Finanzamt Köln-West Haselbergstraße 20 50931 Köln, Finanzamt Köln-Porz Klingerstraße 2-6 51143 Köln, Finanzamt Köln-Nord Innere Kanalstraße 214 50670 Köln, Polizeiinspektion NW Stockholmer Allee 1 50765 Köln, Bezirksregierung Köln, BT 1.2 und Otto Wolf Zeughausstraße 2-10 50667 Köln, Bezirksregierung Köln Cardinalstraße 6-8 50667 Köln
Durch die Vorgaben für die klimaneutrale Landesverwaltung sind die Bestandsbeleuchtungen der Liegenschaften des BLB NRW Köln in den Focus gerückt. Der Aufwand für den Austausch der Bestandsbeleuchtungen gegen LED-Systeme soll ermittelt werden.
Beauftragt wird zunächst die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung gemäß HOAI für die Kostengruppe 440.
Mit Vertragsabschluss wird die Leistungsphase 1 direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 2-3 erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der Leistungsphasen 2-3 besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,
die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Anlage 1. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 2. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 3. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 5: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern der Bieter sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen:
- Erklärung Nachunternehmer
Berufs-/Betriebshaftversicherung:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und 250.000 EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Anlage 5: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
Anlage 6: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden Referenzen, bei denen Leistungen im Zeitraum 06/2017 - 06/2022 erbracht wurden, welche jeweils den nachstehenden Mindestkriterien entsprechen.
Anlage 8: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
Unternehmensreferenzen:
Mindestens zwei Referenzen für Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4. Die Referenzen müssen in vergleichbaren Immobilien den Austausch der Bestandsbeleuchtung gegen LED-Systeme und gegebenenfalls die Anpassung und Sanierung der Elektroinstallation nachweisen.
siehe Ziffer III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es handelt sich um eine Vergabe von Leistungen, die durch freiberuflich Tätige oder im Wettbewerb mit diesen angeboten werden. Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an Offenes Verfahren.
Der BLB NRW behält sich allerdings vor, ggf. nach Angebotsabgabe Verhandlungen zu führen um
Unklarheiten bezügliche der Angebote (Leistung, Preise etc.) aufzuklären.
Wir bitten darum, Rückfragen über den Kommunikationsbereich dieses Projektraums zu stellen.
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz digital
zu übersenden.
2. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
4. Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach,
diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
5. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
6. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
7. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
9. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
10. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
11. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
12. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundeskartellamt werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt Wettbewerbsregister zu verwenden.
Sollten Sie die Angaben mit dem Angebot nicht machen wollen und sofern auf Ihr Angebot der Zuschlag erfolgen soll, wird der BLB NRW sie unter Gewährung einer kurzen Frist auffordern, die für die Abfrage des BLB NRW erforderlichen Angaben zu machen
Reichen Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister benötigten Daten nicht ein, prüft der BLB NRW, ob das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden muss.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY937
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de