Änderung rechtskräftiger Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0249-66-VGV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Änderung rechtskräftiger Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises
In einem gebündelten Verfahren sollen die rechtskräftigen Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises (NRW)
- Nr. 1 "Niederkassel"
- Nr. 2 "Bornheim"
- Nr. 4 "Meckenheim - Rheinbach - Swisttal"
- Nr. 6 "Siegmündung"
- Nr. 9 "Hennef-Uckerather Hochfläche"
- Nr. 10 "Naafbachtal"
- Nr. 15 "Wahner Heide"
geändert werden.
Rhein-Sieg-Kreis
In einem gebündelten Verfahren sollen die rechtskräftigen Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises Nr. 1 "Niederkassel", Nr. 2 "Bornheim", Nr. 4 "Meckenheim - Rheinbach - Swisttal", Nr. 6 "Siegmündung", Nr. 9 "Hennef-Uckerather Hochfläche", Nr. 10 "Naafbachtal" und Nr. 15 "Wahner Heide" geändert werden.
Die textlichen Regelungen, deren Erarbeitung teilweise schon über 20 Jahre zurückliegt, sollen an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, da die Überwachung und der Vollzug der Vorschriften (Verbote, Ausnahmen, Befreiungen) zunehmend auf Schwierigkeiten und rechtliche Bedenken stoßen. Dabei soll auch der Umstand bereinigt werden, dass in den einzelnen Landschaftsplänen sehr unterschiedliche Regelungen zu vergleichbaren Sachverhalten enthalten sind, um die Verständlichkeit der Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.
Für die einheitliche Gestaltung der Texte hat der Rhein-Sieg-Kreis einen Mustertext mit den allgemeinen Regelungen erstellt, der in alle Landschaftspläne eingefügt, mit den bestehenden allgemeinen und gebietsspezifischen Regelungen verglichen und ggfls. ergänzt werden soll, ohne den Regelungsinhalt wesentlich zu ändern.
Für alle Landschaftspläne ist zusätzlich eine Strategische Umweltprüfung (§ 9 LNatSchG NRW) zu erstellen. Außerdem sollen die Texte an die neuen Planungsgrundlagen der Regional- oder Bauleitplanung angepasst werden, wo die Festsetzungen nur noch temporär (bis zur baulichen Inanspruchnahme) gültig sind und das Einfügen temporärer Entwicklungsziele und Landschaftsschutzgebiete notwendig ist. Zusätzlich sollen die naturschutzfachlichen Daten zu den Schutzgebieten aktualisiert werden.
Der Text soll als formatiertes Word-Dokument (docx) unter Beachtung des XPlanung-Formates, unterteilt in Einzeldokumente für die Generierung von gebietsbezogenen Informationen aus der Karte, erstellt werden.
Weiterhin sollen die seit der Rechtskraft der Landschaftspläne in deren Geltungsbereich in Kraft getretenen Bebauungspläne und Innenbereichs-Satzungen der Kommunen ermittelt und der Geltungsbereich des Landschaftsplanes entsprechend angepasst werden (§ 20 Abs.3, 4 LNatSchG). Die Flächen gemäß § 7 (2) LNatSchG und bebaubaren Flächen sollen differenziert werden, um zu entscheiden, ob sich der Geltungsbereich des Landschaftsplanes und der des Bebauungsplanes an der Stelle überschneiden kann.
Die Flächennutzungspläne der Kommunen sollen überprüft und temporäre Entwicklungsziele (EZ) und Festsetzungen temporärer LSG ermittelt werden.
Die notwendigen Änderungen der Karten sollen in den GIS-Daten (ArcGis 10.5.x) eingearbeitet werden. Die GIS-Daten sollen im aktuellen Austauschformat XPlanGML für die Landschaftsplanung auf Basis des Standardobjektartenkataloges formatiert werden.
Die Auswahl der erforderlichen Software erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers.
Die Festlegung der Regelungsinhalte in Text und Karte sowie die Abfrage zu der Bauleitplanung der Kommunen erfolgt durch den Auftraggeber.
Weitere Details zur Planungsaufgabe sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Detaillierte Angaben zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Wertungsmatrix) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im Folgenden genannten Nachweise/Erklärungen sind gefordert:
Ich /Wir erkläre(n), dass
- keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen. Erklärung mittels Vordruck "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (s. Vergabeunterlagen)
Ich /Wir erkläre(n), dass
- mir/uns bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge hat,
- ich/wir im Auftragsfall bereit bin/sind, eine Erklärung gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz zu unterzeichnen,
Auf Anforderung sind entsprechende Eigenerklärungen auch von vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen.
Eigenerklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen:
Bieter haben mit Abgabe des Angebotes im Angebotsformular zu erklären, ob sie oder ihre Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind. Sofern entsprechende Verknüpfungen bestehen, sind diese in separater Anlage darzustellen und zu erläutern.
Die Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis ist auf Verlangen nachzuweisen.
Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Angebotes abzugeben:
1.Bürogröße / Mitarbeiterzahlen:
- Anzahl der jahresdurchschnittlich.(2020, 2021, aktuell) beschäftigten fest angestellten Mitarbeiter sowie In- und Teilhaber
- davon Anzahl der Mitarbeiter mit Erfahrung in der Erstellung/Bearbeitung von Landschaftsplänen in NRW
2. Qualifikation
Die vorgesehene Projektleitung muss über die erforderliche Berufserfahrung verfügen: abgeschlossenes Fachstudium als Diplomingenieur/in bzw. Bachelor oder Master im Bereich der Landschaftsplanung, Biologie, Geographie, Landwirtschaft oder vergleichbare Qualifikation. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
3. Referenzen
Vorlage von mindestens zwei Referenzen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
- Bezeichnung der Maßnahme; erbrachte Leistung
- Kurzbeschreibung Inhalt und Umfang der Leistung
- Ausführungszeitraum mit Angabe Abschluss LP 3
- Auftraggeber, Name und Anschrift und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte zur Maßnahme,
- Ausführendes Büro
Mindestens zwei Referenzen sind vorzulegen.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- Leistungen der Erstellung / Bearbeitung von Landschaftsplänen in NRW oder vergleichbar komplexen Fachplanungen mit Umweltprüfung
- abgeschlossene Leistungen, mindestens hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsphase 1-3 (Vorentwurf/vorläufige Fassung) gemäß § 23 HOAI oder entsprechender Leistungsstand bei vergleichbarer Fachplanung, Abschluss dieser Leistungsphasen/-stände im Zeitraum 07/2012-07/2022
Referenzen, die die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Sofern die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte - auch durch Ausschluss - unterschritten wird oder die Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte nicht erfüllt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachbesserung der Referenzen z.B. durch Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich unzulässig.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt, das Formblatt kann diesbezüglich zur Angebotsabgabe beliebig erweitert werden.
Der Nachweis der Einhaltung der Mindestkriterien führt nicht zwingend zu der Entscheidung, dass der Bieter geeignet ist, vielmehr wird die Eignung im Rahmen der fachtechnischen Prüfung (z.B. durch Befragung der Referenzgeber) im Einzelfall geprüft und bewertet.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - gemäß den vorgenannten Anforderungen erfolgreich abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat
1. Abschluss des Integritätsvertrags.
2. Eintragungen im Vergaberegister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bieter beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Siegburg, A 2.24
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Übersicht der mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Formblatt Honorar
- ausgefülltes Formblatt Projektteam und Team-Referenzen
- ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend, nur für Bietergemeinschaften)
- ausgefülltes Formblatt Nachunternehmerleistungen (nur sofern vorgesehen)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- ausgefülltes Formblatt Eignungsnachweise
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Erläuterungen zur wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (nur sofern entsprechende Verknüpfungen bestehen)
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
(Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl)
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert, nur für Bietergemeinschaften)
- Nachweis der fachlichen Qualifikation des/der Projektverantwortlichen: abgeschlossenes Fachstudium als Diplomingenieur/in bzw. Bachelor oder Master im Bereich der Landschaftsplanung, Biologie, Geographie, Landwirtschaft oder vergleichbare Qualifikation
- Nachweis der bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern (bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der Präqualifizierungsnummer - zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben.
Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl - gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix. Bei Punktgleichheit wird das preisgünstigere Honorar-Angebot bezuschlagt. Bei Punkt- und Preisgleichheit gilt Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen (frühester Angebotseingang).
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDMWX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de.de/brk_internet/vergabekammer/
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.