Vergabeverfahren zum Transport von COVID-19-Impfstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.13 - 0638/21/VV : 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]017
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]017
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zum Transport von COVID-19-Impfstoffen
Rahmenvereinbarung über Transportdienstleistungen zur arzneimittelrechtlich konformen und qualitätsgesicherten Verteilung von COVID-19 Impfstoffen und Impfstoffen gegen Pocken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für das Bundesministerium für Gesundheit
Transport von COVID-19 Impfstoffen und Impfstoffen gegen Pocken
Transport von COVID-19 Impfstoffen und Impfstoffen gegen Pocken im Temperaturbereich von -15 °C bis -25 °C; Abholung am Logistikstandort NORDFROST in Wilhelmshaven innerhalb Deutschlands, Anlieferung bundesweit an pharmazeutischen Großhandel, an Stellen der Länder oder andere benannte Stellen des Bundes. Die abrufbare Höchstmenge beträgt für Los 1: 6370 Sendungen.
Die Auftraggeberin ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern.
Transport von COVID-19 Impfstoffen und Impfstoffen gegen Pocken
Transport von COVID-19 Impfstoffen und Impfstoffen gegen Pocken im Temperaturbereich von +2 °C bis +8 °C; Abholung am Logistikstandort NORDFROST in Wilhelmshaven innerhalb Deutschlands, Anlieferung bundesweit an pharmazeutischen Großhandel, an Stellen der Länder oder andere benannte Stellen des Bundes. Die abrufbare Höchstmenge beträgt für Los 2: 6370 Sendungen.
Die Auftraggeberin ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz Ihres Unternehmens im letzten Geschäftsjahr anzugeben. Als finanziell leistungsfähig angesehen werden Unternehmen die einen Mindestjahresumsatz von 4.500.000 Euro netto für Los 1 und für Los 2 von 4.500.000 Euro netto
vorweisen können.
Für die Erbringung der Leistung beider Lose gleichzeitig werden Unternehmen als finanziell leistungsfähig angesehen die einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 9.000.000 Euro netto vorweisen können.
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Die Anlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Die Eigenerklärung ist dem Angebot ausgefüllt beizufügen.
- Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung des jeweiligen Loses auf das geboten wird ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Alle Referenzen enthalten alle in Bezug auf die angebotenen Lose in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteile (Hier: regelmäßige bundesweite Transporte von kühlkettenpflichtigen pharmazeutischen Produkten im Temperaturbereich von -15 °C bis -25 °C (Los 1) und von +2 °C bis +8 °C (Los 2)).
- Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens 4 Monate angedauert haben oder derzeit andauern.
Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
- Nachweis Qualitätsmanagement
Als geeignet werden nur Unternehmen angesehen, die über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren Standards verfügen.
Als Nachweis ist ein entsprechendes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültiges Zertifikat mit dem Angebot einzureichen.
- GDP konforme Transporte
Die Auftragnehmerin hat eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Guten Vertriebspraktiken (GDP = Good Distribution Practices) für Arzneimittel vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entgegen Ziffer I.1) handelt es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Abrufberechtigt ist allein das BMG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.