Rahmenvertrag über die Durchführung von Schulungen für Führungskräfte, Personalentwicklung der Bundesanstalt für Wasserbau sowie des Max-Rubner-Instituts (MRI) Referenznummer der Bekanntmachung: BAW 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Durchführung von Schulungen für Führungskräfte, Personalentwicklung der Bundesanstalt für Wasserbau sowie des Max-Rubner-Instituts (MRI)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) sowie des Max- Rubner-Instituts (MRI) in den Jahren 2022 bis 2026. Auftraggeber des Rahmenvertrags ist die Bundesrepublik Deutschland; abrufberechtigte Behörden i.S.v. § 21 Abs. 2 VgV aus dem Rahmenvertrag sind die BAW und das MRI.
Das Personalentwicklungskonzept der abrufberechtigten Behörden stellt eine neutrale Unterstützung der Führungskräfte in den Vordergrund, insbesondere in der Zusammenarbeit der Führungskraft mit den Mitarebeitenden. Dies umfasst typische Grundsatzthemen aus dem Bereich Führungskompetenzenwie beispielsweise Gruppen-Feedback, Konfliktbearbeitung, komplexe Veränderungsprozesse.
Der Auftragnehmer führt nach Einzelabruf Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte der BAW und des MRI durch. Der Auftragnehmer vermittelt den Führungskräften im Rahmen dieser Schulungsmaßnahmen in ausgewogenem Anteil theoretische Grundlagen und führt praxisorientierte Übungen durch. Die Schulungsmaßnahmen erfolgen in der Regel in und für eine Gruppe von Führungskräften. Im Einzelfall kann der Auftraggeber aber auch Schulungsmaßnahmen für Einzelpersonen abfragen.
Darüber hinaus wird der Auftragnehmer sog. Team-Days und Get-Together durchführen, an dem die Führungskräfte und ihre Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess begleitet und gemeinsam wichtige Kommunikations- und Organisationsstrukturen erarbeitet werden.
Die Schulungen finden bundesweit an unterschiedlichen Orten statt. Die Suche und Organisation inkl.eventueller Übernachtung erfolgt durch den Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der/die im späteren Angebot zu benennende Dozent/Dozentin muss über eine mindestens dreijährigepraktische Erfahrung im Bereich der Durchführung von Führungskräftetrainings verfügen. Die Bewerber müssendie geforderte Qualifikation des Dozenten bei Angebotsabgabe durch die Vorlage von Studienabschlüsse und/oder weiteren Nachweisen, wie z.B. fachbezogene Seminarabschlüssen, nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der eVergabe-Plattformunterhttp://www.evergabe-online.de notwendig. Die Anforderungen finden Sie unter www.evergabe-online.info(Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen).
2. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
3. Auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen (Vergabeunterlagen mit anliegenden Formblättern und weiteren Unterlagen). Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
4. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i. V. m. § 29 VgV dadurch nach, dass er auf der Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) mit der Bekanntmachung die kompletten Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Diese Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bietern eine Teilnahme an den Verfahren zu ermöglichen.
5. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss der Bieter durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Bieter fügen in diesem Fall die Formblätter 392-L/F und 393 ihrem Angebot bei.
6. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt 401-L/F dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Für Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einreicht. Ebenso ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung gemäß Ziffer III.1.3 lit. a) (Eigenerklärung Beschäftigtenzahl) und Ziffer III.1.3 lit. b) (Referenzen) vorlegt.
7. Mit ihrem Angebot haben die Bieter nach Vorgabe des Rahmendokuments auch ein Konzept zur Leistungsausführung einzureichen, welches nach den Zuschlagskriterien Gegenstand der Qualitätsbewertung wird. Der Auftraggeber wird diejenigen Bieter, die ein vollständiges und formal wertbares Angebot eingereicht haben, zu einer Bieterpräsentation einladen. Die Bieterpräsentation dient dazu, dass der Bieter sein Konzept mit allen schriftlich eingereichten Inhalten vorstellen und ggfs. Fragen zu diesem beantworten kann. Der im Angebot genannte Dozent muss an dieser Bieterpräsentation teilnehmen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.