Support Colocation Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0511
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Support Colocation
Support für die Hardware in der Colocation
Schulstandorte im Stadtgebiet Düsseldorf
Support für die Hardware in der Colocation
Level 2- und 3-Support für die Managementsoftware in der Colocation
Full Support Aruba ClearPass
Dienstleistungen auf Abruf und Stundenbasis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage ZV2 der Vergabeunterlagen (Inhalt: Ich/Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird).
- Durchschnittlicher Umsatz pro Jahr in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in EUR:
Mindestens 1 Mio.
Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers zu erfolgen.
- Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in VZÄ:
Mindestens 5
Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers zu erfolgen.
- Aktuelle Anzahl Mitarbeiter mit Zertifizierungen der Fa. HPE bzw. Aruba:
Mindestens 1
Der Nachweis hat seitens des Auftragnehmers durch ein entsprechendes Dokument / Zertifikat zu erfolgen.
- Aktuelle Anzahl Mitarbeiter mit Zertifizierung Projektmanagement (klassisch oder agil, z.B. IPMA, GPM, Prince2, Scrum Master o.ä.): Mindestens 4
Der Nachweis hat seitens des Auftragnehmers durch ein entsprechendes Dokument / Zertifikat des Zertifizierers zu erfolgen.
- Anzahl Referenzprojekte mit öffentlichen Auftraggebern (Volumen mind. 100T EUR brutto pro Jahr Projektlaufzeit):
Mindestens fünf in den vergangenen 5 Jahren
Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers zu erfolgen, wobei sowohl der Referenzkunde als auch ein Ansprechpartner des Referenzkunden mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen ist.
Für das Jahr 2023 hat der Auftragnehmer mittels Eigenerklärung zu versichern, dass die Zertifizierungen der Mitarbeiter nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erhalten bleiben.
Ein Wegfall, auch vorübergehend, eines oder mehrerer dieser geforderten Leistungsmerkmale (Ausnahme: Referenzprojekte) beim Auftragnehmer ist dem Auftraggeber unverzüglich mind. in Textform mitzuteilen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.