Erstellung und Aktualisierung elektrische Stromlaufpläne Klärwerke Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-0044
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Aktualisierung elektrische Stromlaufpläne Klärwerke Düsseldorf
Erstellung, Standardisierung und Aktualisierung elektrische Stromlaufpläne für die beiden Klärwerke Düsseldorf.
Düsseldorf
Die elektrischen Stromlaufpläne sind wichtiger Bestandteil der Dokumentation der elektrischen Schaltanlagen auf den beiden Klärwerken. In der Maßnahme soll die Standartisierung der elektrischen Stromlaupläne vorangebracht werden. Und die durch den Betrieb handschriftlichen gemachten Änderungen in den elektrischen Stromlaufplänen, in die digitalen Projekte eingepflegt werden. Ebenfalls sollen die Klärwerke bei der Prüfung von elektrischen Stromlaufplänen unterstützt werden, die durch Dritte in Bauprojekten erstellt wurden.
Ein weiterer Bestandteil dieser Maßnahme ist die Überführung alter Eplan 5 Projekte in die aktuellste Eplan Version auf dem Klärwerk Nord. Und die Erstellung von Eplan Projekten, die im Klärwerk Süd nur als Papierformat vorliegen.
Der Vertrag beginnt mit der Beauftragung durch den SEBD ca Oktober 2022. Der AG behält sich vor, ab 01.04.2025 ein Sonderkündigungsrecht anzuwenden. Hierbei wird die Kündigung zwei Monate vor der gültigen Kündigung dem AN schriftlich gemeldet. Zum Kündigungszeitpunkt erlöscht der Vertrag vollständig und es erfolgt eine abschließende Abrechnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Handelsregister und Berufsstand,
Bewerberbogen mit allen Angaben: Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen, ggf Angaben zu einer BG oder ARGE, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen VgV § 48(2), GWB §123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen VgV § 48(2), GWB § 124, Umsätze 2018-2022, Mitarbeiterzahl 2018-2022, Verschwiegenheitserklärung. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden für jeden Versicherungsfall , Lebensläufe Projektleitung und verantwortliche Mitarbeiter*innen, Leistungsverzeichnis mit Preisangaben
Technische Ausstattung, Nachweise der Befähigung der Projektleitungen u. Verantwortliche: Lebenslauf, Berufserfahrung, Anzahl Projekte. Nachweis fachliche Eignung durch 3 Referenzprojekte (Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung dieses Auftrages betrauten Personals (§ 58 (2) Nr 2 VgV)). Gewertet werden drei vergleichbare Projekte hinsichtlich der Referenzen, die in den letzten 6 Jahren (Februar 2016 bis Januar 2022) fertiggestellt wurden. Hiervon müssen mindestens 2 Projekte durch eine in der Anlage 5 eingetragenen Ansprechpartner und mindestens eines Zeichners erbracht worden sein. Voraussetzung zur Bewertung der Referenzprojekte ist: Nachweis von mindestens drei Projekten für die öffentliche Nutzung angelehnt an mind. Honorarzone III nach HOAI) bei den EPLAN Electric P8 zur Erstellung der Stromlaufpläne verwendet wurde. Und die Funktion "Prüflauf" und Erstellung von automatisierten Funktionen mittels Blockeigenschaften genutzt wurde. Kosten KG 440 und/oder 480 > 100.000 EUR brutto (je Projekt). Hiervon mindestens ein Projekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers in der Abwassertechnik. Mindestens bearbeitete Projektstufen je Projekt: Planung der elektrischen Anlage, Erstellung der Stromlaufpläne und Signallisten mittels EPLAN Electric P8, Aktualisierung der Stromlaufpläne und Signallisten, Referenzprojekte,
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.