Managed Full Service-Vertrag für Druckdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: ME-22-009-10-VgV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meckenheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.meckenheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Managed Full Service-Vertrag für Druckdienstleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: ME-22-009-10-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung, Wartung und Betrieb von 99 neu zu liefernden und zu installierenden Arbeitsplatzdruckern sowie Wartung und Betrieb von 29 vorhandenen Geräten in den Liegenschaften der Stadtverwaltung und sonstigen städtischen Einrichtungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30232150 Tintenstrahldrucker
30232100 Drucker und Plotter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Meckenheim Siebengebirgsring 4 53340 Meckenheim Neben dem Rathaus werden in 23 weiteren städtischen Einrichtungen Drucker eingesetzt, die vom Auftragnehmer (überwiegend) zu liefern und zu betreuen sind. Zu den Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der städtischen Verwaltung und den obengenannten Einrichtungen sollen künftig 99 neue Drucksysteme sowie 29 gut erhaltenen Bestandssystemen im Rahmen eines einheitlichen Fullservicevertrag durch einen Dienstleister betreut werden.

Gegenstand dieser Beschaffung sind folgende Leistungen unter den im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen und weiterführenden Angaben. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer:

- Die Vorkonfiguration (hardware- und softwaremäßig), Installation und Anlieferung der in der Anlage beschriebenen Geräte, inkl. aller Netzkabel und Bedienungsanleitungen sowie volle Verbrauchsmaterialien.

- Anschluss der Geräte in 53340 Meckenheim an den obengenannten Standorten

- Die Bereitstellung der Geräte während der Vertragslaufzeit.

- Versorgung der Geräte mit sämtlichen Verbrauchsmaterialien, Ersatz- und Verschleißteilen sowie die Druckköpfe für die Large Format Geräte (siehe Typ 6 der Anlage 2 - Systemkriterien).

- Die Tinten-Versorgung für die Large Format Geräte (siehe Typ 6 der Anlage 2 - Systemkriterien) erfolgt außerhalb des Seitenpreis-Konzeptes. Hierfür sind die Preise für benötigte Tintenpatronen je Farbe in der Anlage 1 - Preisblatt Druckerlösung anzugeben.

- Die Bereitstellung und Installation der angebotenen Software-Lösungen.

- Die Einweisung der Mitarbeiter der Stadt Meckenheim sowie die Schulung der Administratoren und Haupt-User je Standort.

- Die Entstörung/Wartung der Geräte durch den Anbieter.

- Die Rückführung der Kartuschen für Verbrauchsmaterialien über regelmäßige und bedarfsgerechte Leerung der vom Auftragnehmer aufgestellten Sammelbehälters durch den Auftragnehmer.

- Der kostenfreie Abbau / die Entsorgung der Geräte zum Ende der Vertragslaufzeit von 60 Monaten.

- Das Löschen der Festplatten der Geräte oder deren physikalische Zerstörung nach Vertragsbeendigung bzw. im Fall von Defekten / Ersatz und Übergabe der Löschprotokolle an die Stadt Meckenheim.

- Eingesetzte Software und Firmware ist regelmäßig ohne zusätzliche Kosten zu warten und zu aktualisieren, so dass die volle Funktionalität und Sicherheit der Systeme über den gesamten Vertragszeitraum erhalten bleibt, auch wenn die Stadt Meckenheim Änderungen in ihrer Systemausstattung (z.B. Umstieg auf ein aktuelles, marktgängiges Betriebssystem) vornimmt. Dabei soll der jeweils aktuellste Releasestand der angebotenen Software eingesetzt werden. Updates der installierten Software und Firmware sind dem Auftraggeber unaufgefordert durch den Auftragnehmer anzuzeigen und zur Verfügung zu stellen. Die Installation erfolgt in Abstimmung und nach Freigabe durch die entsprechenden Stellen der Stadt Meckenheim.

- Für Follow Me - Drucke in der Verwaltung müssen alle Geräte mit einem Lesegerät ausgestattet sein, welches die bei der Stadt Meckenheim bereits vorhandenen NFC-Chips auslesen kann.

- Alle Drucksysteme die in Netzwerken eingebunden sind, müssen über eine entsprechende Softwarelösung den jeweiligen Gerätestatus und die Zählerstände übermitteln. Die Zählerstände der lokal angeschlossenen Drucksysteme müssen durch den jeweiligen Anwender manuell auslesbar sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausstattung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Software / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Service / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Umwelt / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 071-189736
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 009-1
Bezeichnung des Auftrags:

Managed Full Service-Vertrag für Druckdienstleistung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.

Bekanntmachungs-ID: CXPTYRND4DN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur

Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2022

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