Anpassung und Weiterentwicklung der ITSM-Software PROLIN Referenznummer der Bekanntmachung: Verg.-Nr. 2022/BAG-Z4-VgSt/009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bag.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung und Weiterentwicklung der ITSM-Software PROLIN
PROLIN ist vom Auftragnehmer an die Bedürfnisse sowie den Anforderungen, die aus den Prozessen der ITSM-Transformation des BAG entstanden sind anzupassen und weiterzuentwickeln.
Bundesamt für Güterverkehr
Werderstr. 34
50672 Köln
Der Gegenstand der Leistung ist die „Anpassung und Weiterentwicklung“ des aktuell im BAG bestehenden Konfigurationsstatus von PROLIN.
Die hierzu im Folgenden beschriebenen Leistungen der Arbeitspakete 1-3 sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung erbracht / implementiert werden. Entsprechende Terminplanungen werden im Rahmen eines Auftaktgespräches fixiert.
Kurzbeschreibung der Leistungen:
Arbeitspaket 1: Erstellung bzw. Entwicklung eines Konzeptes zur DSGVO-konformen Verwaltung (Archivierung und Löschung) von Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Arbeitspaket 2: Etablierung eines Self-Service Portals (bevorzugt unter Konfiguration des PROLIN-eigenen Moduls „Self-Service“). Allen Anwendenden/ Nutzenden im BAG soll ein (Online-)Formular zur Verfügung gestellt werden, um die Bearbeitung von Störungsmeldungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, eigene Anforderungen zu verwalten und somit zu einer Effizienzsteigerung beizutragen.
Arbeitspaket 3: Implementierung des Change-Management und Anbindung von PROLIN an MS Exchange & Active Directory.
Weitere Unterstützungsleistungen: Begleitend zu den Arbeitspaketen sind vom Auftragnehmer zudem beispielsweise folgende Änderungen zu erbringen:
- Implementierung oder Löschung eines Konfigurationskomponenten-Attribut
- Implementierung eines Konfigurationskomponenten-Typen
- Anpassung eines bestehenden PROLIN-Formulars (Ticket-Template)
- Implementierung von automatisierenden Workflows
- Implementierung von Ergebnis gesteuerte Tasks (Voneinander abhängige Tickets oder Tasks)
- Implementierung einer neuen Berechtigungsrolle
- Aufbau und Anpassung eines Knowledge Managements (Basierend auf der Anwendung „PROLIN“)
- Aktivierung des Schnittstellen Managements (Graphen-Funktion & Föderalisierung von CMDBs)
- Umstellung von lokalen Agents auf webbasierte Anwendung
- Einrichtung und Umsetzung von Single-sign-On
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassung und Weiterentwicklung der ITSM-Software PROLIN
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagenach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.