TGA Planung Betriebshof Adenauerallee Referenznummer der Bekanntmachung: TL210312GD01-V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Planung Betriebshof Adenauerallee
Gelsendienste beabsichtigt am Standort Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen den Betriebs- und Wertstoffhof zu sanieren und teilweise neu zu bauen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für o.g. Maßnahme.
Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS)
GELSENDIENSTE Adenauerallee 115 45891 Gelsenkirchen
Die Vergabe umfasste die Fachplanung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in 2 Bauabschnitten unter laufendem Betrieb vorgesehen
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für beide Bauabschnitte beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen (nach Wahl des Auftraggebers ggf. auch getrennt für beide Bauabschnitte) optional später beauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Anlagengruppen 4 bis 6 (ELT)
GELSENDIENSTE Adenauerallee 115 45891 Gelsenkirchen
Die Vergabe umfasste die Fachplanung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektrotechnik, Informationstechnik und Förderanlagen) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in 2 Bauabschnitten unter laufendem Betrieb vorgesehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für beide Bauabschnitte beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen (nach Wahl des Auftraggebers ggf. auch getrennt für beide Bauabschnitte) optional später beauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA Planung Betriebshof Adenauerallee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DB0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.