Rahmenvertrag: Abschluss einer Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Geschäftsbereich Technik IT Referenznummer der Bekanntmachung: 22-4000000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Abschluss einer Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Geschäftsbereich Technik IT
Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen im Bereich IT-Technik. Dieser umfasst die Servicebereiche, die sich mit der Bereitstellung und dem Betrieb von Infrastrukturen in unseren Rechenzentren (Server, Speicher, Cloud), landesweiten Services für die IT-Unterstützung der Behörden im ganzen Land (VoIP, Videoconferen-cing, Internet, Mail) sowie Services innerhalb einer Behörde (Endgeräte: PCs, Mobilfunk-Geräte, Tablets, ...) befassen. Die Unterstützungsleistungen sind in 4 Lose aufgeteilt.
Client-Management
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Unterstützung im Bereich Endgeräte-Management.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Los beträgt 11.620 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Technisch-operative Unterstützungsleistung
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Technisch-operative Beratung und Unterstützung in den Bereichen Webserver, Linux, Windows, Datenbanken, Datensicherung, Storage/SAN und Re-chenzentrum.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Los beträgt 13.200 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Virtualisierung, Automation und Projektmanagement
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Beratung in den Bereichen RZ-Automation, Virtualisierung sowie eine Unterstützung im technischen Projektmanagement.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Los beträgt 2.510 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Netzwerk, Firewall und Proxy
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Unterstützung in den Bereichen Netzwerk, Firewall und Proxy.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Los beträgt 9.960 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Client-Management
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.computacenter.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technik
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Virtualisierung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDFZP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.