Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur zur Unterstützung der Organisation und Durchführung von Stipendiatentreffen Referenznummer der Bekanntmachung: 149/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur zur Unterstützung der Organisation und Durchführung von Stipendiatentreffen
Der DAAD plant derzeit vier Veranstaltungen pro Jahr in verschiedenen deutschen Hochschulen, zu denen jeweils ca. 500 internationale Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeladen werden, die zum Wintersemester 2022/2033 ein Stipendium an einer deutschen Hochschule angetreten haben.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Geförderten, aber auch der Netzwerkbildung untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitagvormittag mit der Anreise der Stipendiaten beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung der geförderten Stipendiaten reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD aus verschiedenen Referaten an und nehmen meist am gesamten Programm teil.
Die Teilnehmenden werden durch ein vom DAAD beauftragtes Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der voraussichtlich vier Stipendiatentreffen pro Jahr (voraussichtlich eines pro Monat von März bis Anfang Juli). Gegebenenfalls kann es zur Durchführung einer oder aller Treffen in einem virtuellen oder hybriden Format kommen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 02.
Bonn bzw. bundesweit
Der DAAD plant derzeit vier Veranstaltungen pro Jahr in verschiedenen deutschen Hochschulen, zu denen jeweils ca. 500 internationale Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeladen werden, die zum Wintersemester 2022/2033 ein Stipendium an einer deutschen Hochschule angetreten haben.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Geförderten, aber auch der Netzwerkbildung untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitagvormittag mit der Anreise der Stipendiaten beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung der geförderten Stipendiaten reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD aus verschiedenen Referaten an und nehmen meist am gesamten Programm teil.
Die Teilnehmenden werden durch ein vom DAAD beauftragtes Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der voraussichtlich vier Stipendiatentreffen pro Jahr (voraussichtlich eines pro Monat von März bis Anfang Juli). Gegebenenfalls kann es zur Durchführung einer oder aller Treffen in einem virtuellen oder hybriden Format kommen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 02.
Unvorhergesehene Leistungen im Rahmen der Organisation und Durchführung von Stipendiatentreffen, die von denen in der Preistabelle explizit genannten Tätigkeiten nicht abgedeckt werden (siehe Preistabelle Anlage 05):
Angabe eines Tagessatzes für unvorhergesehene Leistungen in € netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur zur Unterstützung der Organisation und Durchführung von Stipendiatentreffen
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.