Rahmenvertrag für Konferenztechnik zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung digitaler und hybrider Veranstaltungen sowie Präsenzveranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 075/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Konferenztechnik zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung digitaler und hybrider Veranstaltungen sowie Präsenzveranstaltungen
Mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 mussten die vom DAAD- durchgeführten Veranstaltungen fast vollständig von Präsenzformaten auf hybride oder digitale Formate umgestellt werden. Obwohl es sich für 2022 abzeichnet, dass der DAAD ab dem zweiten Quartal wieder zu Präsenzformaten übergehen kann, ist schon jetzt abzusehen, dass auch in Zukunft weiterhin zahlreiche digitale oder hybride Veranstaltungen durchgeführt werden. So wurden 2021 rund 14 digitale und/oder hybride Veranstaltungen durchgeführt, für 2022 sind aktuell ca. 20 VA geplant (ohne Gewähr). Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung vorrangig der hybriden und digitalen Veranstaltungen sowie in geringem Maße der Präsenzveranstaltungen benötigt der DAAD technische Unterstützung durch einen kompetenten Dienstleister.
Die DAAD-Veranstaltungen finden zu 70% in Bonn statt, die restlichen 30 % der Veranstaltungen finden aufgrund des Sitzes der Geldgeber in Berlin statt sowie in geringem Umfang auch in anderen deutschen Städten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 mussten die vom DAAD- durchgeführten Veranstaltungen fast vollständig von Präsenzformaten auf hybride oder digitale Formate umgestellt werden. Obwohl es sich für 2022 abzeichnet, dass der DAAD ab dem zweiten Quartal wieder zu Präsenzformaten übergehen kann, ist schon jetzt abzusehen, dass auch in Zukunft weiterhin zahlreiche digitale oder hybride Veranstaltungen durchgeführt werden. So wurden 2021 rund 14 digitale und/oder hybride Veranstaltungen durchgeführt, für 2022 sind aktuell ca. 20 VA geplant (ohne Gewähr). Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung vorrangig der hybriden und digitalen Veranstaltungen sowie in geringem Maße der Präsenzveranstaltungen benötigt der DAAD technische Unterstützung durch einen kompetenten Dienstleister.
Die DAAD-Veranstaltungen finden zu 70% in Bonn statt, die restlichen 30 % der Veranstaltungen finden aufgrund des Sitzes der Geldgeber in Berlin statt sowie in geringem Umfang auch in anderen deutschen Städten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für Konferenztechnik zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung digitaler und hybrider Veranstaltungen sowie Präsenzveranstaltungen
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.