Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 9924/22/VV : 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 125-354673)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
10.125.000,00
10.481.250,00
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 900 Stunden.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 62, 63.11, 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.800 Stunden.