S21 übergreifend, PFA 1.6 und Digitaler Knoten Stuttgart; Flächenmanagement; Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59831
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21 übergreifend, PFA 1.6 und Digitaler Knoten Stuttgart; Flächenmanagement; Rahmenvertrag
S21 übergreifend, PFA 1.6 und Digitaler Knoten Stuttgart; Flächenmanagement; Rahmenvertrag
Stuttgart
1. Projektbeschreibung
Mit Stuttgart 21 -Wendlungen -Ulm wird der Schienenverkehr in Stuttgart und Umgebung komplett neu geordnet. Insgesamt 120 Kilometer neue Bahnstrecke und die 90 Kilometer lange Hochgeschwindigkeitsneubaustrecke von Wendlingen nach Ulm entlang der BAB 8 sichern den Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitseisenbahnnetz.
2. Leistungen des AN
Unterstützung des AG mit dem Ziel
• Die vereinbarten Planungs- und Bauleistungen im Rahmen des vorgegebenen Budgets, der Termine und Qualitätsanforderungen unter Einhaltung der gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen zu erbringen.
• Das Vorhaben unter möglichst geringen Beeinflussungen anderer Bauvorhaben bzw. des Bahnbetriebs zu realisieren.
Das nachfolgende Leistungsbild umreißt die Aufgabenstellung des AN. Es kann durch den AG ohne Angabe von Gründen jederzeit erweitert, verändert und/oder reduziert werden, insbesondere kann es auf weitere Planfeststellungsabschnitte erweitert oder auf einzelne Planfeststellungsabschnitte reduziert werden.
2.1 Mitwirkung in folgenden Aufgabenbereichen der PFA 1.6a/b einschließlich der Ausbaugewerke sowie des Digitalen Knoten Stuttgart (DKS)
• bei der Begleitung von Planfeststellungsverfahren
• bei der Abstimmung der Planung und Baudurchführung mit allen Beteiligten, Insbesondere mit den planenden und ausführenden Firmen hinsichtlich der Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualitäten
• bei der Sicherstellung von notwendigen Planungsänderungen bzw. Umsetzung von Planungsänderungen vor und in der Bauausführung
• bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen
• bei der Übergabe der Anlagen an den Anlagenverantwortlichen einschließlich Dokumentation
• bei der Koordinierung anderer Ingenieur- und Gutachtertätigkeiten
• bei der Bearbeitung von Nachträgen in der Planungs- und Ausführungsphase
2.2 Durchführung in folgenden Aufgabenbereichen der PFA 1.6a/b einschließlich der Ausbaugewerke sowie des Digitalen Knoten Stuttgart (DKS)
• Vorbereiten des Grunderwerbs
• Koordination der beauftragten lng.-Büros und Firmen
• Vorbereitung des Erwerbs von Grundstücken und Grundstücksteilflächen, der Begründung dinglicher Rechte bzw. die Sicherung der zeitweiligen Inanspruchnahme von Liegenschaften für die Baudurchführung
• Information der Verfügungsberechtigten bzw. Eigentümer über die Baumaßnahme und deren Auswirkung sowie die Anbahnung und Führung von Vorverhandlungen zum Abschluss von Grundstückskaufverträgen
• Verhandlungen mit Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten
• Abstimmungen und Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) sowie weiteren Gemeinden
• Vorbereitung und Verhandlung unterschriftsreifer Vereinbarungen mit der LHS auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen mit der LHS
• Betreuung der Planung von Flächeninanspruchnahmen im Rahmen von Planfeststellungs-, Planänderungs- bzw. Genehmigungsverfahren
• Mitwirken bei der Erstellung aller für die vertragliche Vereinbarung mit betroffenen Eigentümern erforderlichen Vereinbarungen
• Unterstützung des Auftraggebers bei Einleitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Scheitern von freihändigen Verhandlungen bis zu deren rechtskräftigem Abschluss
• Mitwirkung bei der Abwicklung der vom Auftraggeber eingegangenen vertraglichen Regelungen, einschließlich Nachverfolgung der Eintragungen im Grundbuch und Zahlungsvorgängen
• Mitwirkung im Berichtswesen und bei Kostenschätzungen des Auftraggebers
• Erarbeitung von Stellungnahmen, ggf. auch juristisch und gutachterlich für Entschädigungsermittlungen
• Vorbereitung von inhaltlich mit dem AG abgestimmten Kauf- und Tauschverträgen bis zur Beurkundungsreife sowie Unterstützung des Notars bei Vertragsentwürfen
• Unterstützung und Begleitung des AG sowie Mitwirkung in etwaigen Besitzeinweisungs und Enteignungsverfahren und bei Vertreterbestellungen, soweit Eigentum oder Besitz nicht freihändig verschafft werden können
• Vermietung und Verpachtung von vorübergehend nicht benötigten Grundstücken (insbesondere Vertragsvorbereitung, Mitwirkung beim Vertragsabschluss und bei der Vertragspflege)
• Durchführung des bauzeitlichen Flächenmanagement, Flächenübergaben und übernahmen
• Mitwirken bei der Erstellung und Prüfung von Baulogistikkonzepten
• Erstellung grundstücksbezogener Planunterlagen
Der AN hat seine Leistung weiterhin im Zusammenwirken mit dem AG sowie den
• verbundenen Unternehmen der DB AG bzw. deren Fachabteilungen
• Fachplanern
• Sonderfachleuten und Gutachtern
• Genehmigungsbehörden/-stellen betroffener Behörden und Aufsichtsinstanzen
• Zuschussgebern
zu koordinieren sowie quantitativ und qualitativ umfassend zu erbringen.
Option 1: 01.01.2025 bis 31.12.2025, geschätzter Wert: [Betrag gelöscht] EUR
Option 2: 01.01.2026 bis 31.12.2026, geschätzter Wert: [Betrag gelöscht] EUR
Option 3: 01.01.2027 bis 31.12.2027, geschätzter Wert: [Betrag gelöscht] EUR
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21 übergreifend, PFA 1.6 und Digitaler Knoten Stuttgart; Flächenmanagement; Rahmenvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe und Berlin
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.