Objekt- und Fachplanungsleistungen Rathaussanierung Rüthen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüthen
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Fachplanungsleistungen Rathaussanierung Rüthen
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude / Innenräume nach § 34 HOAI sowie von Fachplanungsleistungen TGA nach § 55 HOAI für die Sanierung des Rathauses der Stadt Rüthen
Los 1: Objektplanung Gebäude Innenräume
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Rathaus der Stadt Rüthen („Auftraggeberin“) wurde in den späten 1960er Jahren errichtet. Das Gebäude liegt in einem Stadtumbaugebiet im Sinne des § 171b BauGB. Aufgrund eines bestehenden Sanierungsstaus soll das Rathaus der Auftraggeberin nunmehr energetisch und funktional saniert werden. Die Sanierung des Rathauses soll so erfolgen, dass die sozial, kulturelle und verwaltungsmäßige Betreuung der Bewohner des Stadtgebietes gewährleistet ist.
Das Gebäude soll in erster Linie energetisch und mit Hilfe von ökologischen Baustoffen an den KfW 70-Standard angepasst werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Barrierefreiheit für alle öffentlich zugänglichen und durch die Bevölkerung genutzten Bereiche des Rathauses sicherzustellen. Letztlich soll die Sanierung des Rathauses die multifunktionale Nutzung einzelner Gebäudebereiche unterstützen und das Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes an den Stand der Technik angepasst werden.
Das Rathaus der Auftraggeberin dient nicht nur der verwaltungsmäßigen Betreuung der Rüthener Bürger-/innen, es sind dort vielmehr auch Nutzungen untergebracht, die der Bevölkerung in vielerlei Hinsicht einen Mehrwert einbringen. So stehen derzeit der Sitzungssaal im Obergeschoss und der Besprechungsraum im Erdgeschoss der Bevölkerung für Vereinssitzungen, Besprechungen usw. kostenlos zur Verfügung. Das Foyer wird regelmäßig bei verschiedenen Veranstaltungen einbezogen und genutzt. Im Erdgeschoss des Rathauses befindet sich das Tourismusbüro mit zahlreichen Informationsmöglichkeiten und Prospektmaterial. Darüber hinaus werden an Markttagen die beiden öffentlichen Toiletten durch die Marktbesucher genutzt. Auch der Bezirksdienst der Polizeiwache Warstein hat im Rathaus ein Doppelbüro an-gemietet. Im Erdgeschoss befindet sich zudem das Stadtmodell von 1730. Sämtliche Stadtführungen machen Station am Stadtmodell, um den historischen Stadtkern von Rüthen nachzuvollziehen. Darüber hinaus befinden sich im Rathaus Büros der Rentenberatung, der Energieberatung sowie der Volkshochschule.
Aufgrund des vorliegenden Sanierungsstaus ist eine Kernsanierung des Rathauses der Auftraggeberin notwendig. Dabei sollen die Kubatur und das Raumkonzept des Bestandgebäudes erhalten bleiben. Die Büros der Verwaltungsmitarbeiter sollen energetisch saniert werden. Neben der Erneuerung der Wärme- und Lüftungsanlage umfasst die Sanierung u.a. auch die Behebung von Brandschutzmängeln, die Errichtung einer Notstromversorgung und die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ratshauses.
Mit den ausgeschriebenen Objekt- und Fachplanungsleistungen sollen die planerischen Grundlagen für den barrierefreien aus- sowie multifunktionalen Umbau des Rathauses sowie die energetische Sanierung gelegt werden.
Die Beauftragung im Los 1 erfolgt für die Grundleistungen des Leistungsbildes nach Anlage 10 zu § 34 HOAI für die Leistungsphasen 4 - 9.
Aus den rechtzeitig eingegangenen Bewerbungen werden mindestens, aber auch maximal, drei Bewerber, deren Eignung festgestellt wurde, für die Abgabe von Angeboten zugelassen. Sind mehr als drei geeignete Bewerber am Wettbewerb beteiligt, so werden die drei bestgeeignetsten Bewerber als Bieter ausgewählt. Die Auswahl erfolgt mittels einer qualitativen und quantitativen Bewertung der vorgelegten Referenzen anhand der folgenden objektiven Kriterien und mit der jeweils angegebenen Gewichtung. Hierfür werden bis zu 3 Referenzen des einzelnen Bewerbers herangezogen. Werden mehr als 3 Referenzen benannt, werden nur die 3 besten Referenzen gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die qualitative Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt mittels eines Punktesystems. Je Referenz werden Punkte von 0 bis 3 nach folgenden Maßgaben vergeben:
3 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung (Errichtung und/oder den Umbau/die Modernisierung von Gebäuden) bezieht und der Auftragsgegenstand ein Verwaltungs- oder Bürogebäude ist.
2 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die Planung eines Umbaus/einer Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden aus dem 20. Jahrhundert oder älter bezieht.
1 Punkt: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung bezieht (Erfüllung der Mindestanforderungen).
0 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn die Referenz die vorstehenden inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Los 2: TGA-Planung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Rathaus der Stadt Rüthen („Auftraggeberin“) wurde in den späten 1960er Jahren errichtet. Das Gebäude liegt in einem Stadtumbaugebiet im Sinne des § 171b BauGB. Aufgrund eines bestehenden Sanierungsstaus soll das Rathaus der Auftraggeberin nunmehr energetisch und funktional saniert werden. Die Sanierung des Rathauses soll so erfolgen, dass die sozial, kulturelle und verwaltungsmäßige Betreuung der Bewohner des Stadtgebietes gewährleistet ist.
Das Gebäude soll in erster Linie energetisch und mit Hilfe von ökologischen Baustoffen an den KfW 70-Standard angepasst werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Barrierefreiheit für alle öffentlich zugänglichen und durch die Bevölkerung genutzten Bereiche des Rathauses sicherzustellen. Letztlich soll die Sanierung des Rathauses die multifunktionale Nutzung einzelner Gebäudebereiche unterstützen und das Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes an den Stand der Technik angepasst werden.
Das Rathaus der Auftraggeberin dient nicht nur der verwaltungsmäßigen Betreuung der Rüthener Bürger-/innen, es sind dort vielmehr auch Nutzungen untergebracht, die der Bevölkerung in vielerlei Hinsicht einen Mehrwert einbringen. So stehen derzeit der Sitzungssaal im Obergeschoss und der Besprechungsraum im Erdgeschoss der Bevölkerung für Vereinssitzungen, Besprechungen usw. kostenlos zur Verfügung. Das Foyer wird regelmäßig bei verschiedenen Veranstaltungen einbezogen und genutzt. Im Erdgeschoss des Rathauses befindet sich das Tourismusbüro mit zahlreichen Informationsmöglichkeiten und Prospektmaterial. Darüber hinaus werden an Markttagen die beiden öffentlichen Toiletten durch die Marktbesucher genutzt. Auch der Bezirksdienst der Polizeiwache Warstein hat im Rathaus ein Doppelbüro an-gemietet. Im Erdgeschoss befindet sich zudem das Stadtmodell von 1730. Sämtliche Stadtführungen machen Station am Stadtmodell, um den historischen Stadtkern von Rüthen nachzuvollziehen. Darüber hinaus befinden sich im Rathaus Büros der Rentenberatung, der Energieberatung sowie der Volkshochschule. Aufgrund des vorliegenden Sanierungsstaus ist eine Kernsanierung des Rathauses der Auftraggeberin notwendig. Dabei sollen die Kubatur und das Raumkonzept des Bestandgebäudes erhalten bleiben. Die Büros der Verwaltungsmitarbeiter sollen energetisch saniert werden. Neben der Erneuerung der Wärme- und Lüftungsanlage umfasst die Sanierung u.a. auch die Behebung von Brandschutzmängeln, die Errichtung einer Notstromversorgung und die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ratshauses.
Mit den ausgeschriebenen Objekt- und Fachplanungsleistungen sollen die planerischen Grundlagen für den barrierefreien aus- sowie multifunktionalen Umbau des Rathauses sowie die energetische Sanierung gelegt werden.
Die Beauftragung im Los 2 erfolgt für die Grundleistungen des Leistungsbildes nach Anlage 15 zu § 55 HOAI für die Leistungsphasen 4 - 9 in sämtlichen Anlagengruppen.
Aus den rechtzeitig eingegangenen Bewerbungen werden mindestens, aber auch maximal, drei Bewerber, deren Eignung festgestellt wurde, für die Abgabe von Angeboten zugelassen. Sind mehr als drei geeignete Bewerber am Wettbewerb beteiligt, so werden die drei bestgeeignetsten Bewerber als Bieter ausgewählt. Die Auswahl erfolgt mittels einer qualitativen und quantitativen Bewertung der vorgelegten Referenzen anhand der folgenden objektiven Kriterien und mit der jeweils angegebenen Gewichtung. Hierfür werden bis zu 3 Referenzen des einzelnen Bewerbers herangezogen. Werden mehr als 3 Referenzen benannt, werden nur die 3 besten Referenzen gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die qualitative Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt mittels eines Punktesystems. Je Referenz werden Punkte von 0 bis 3 nach folgenden Maßgaben vergeben:
3 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung (Errichtung und/oder den Umbau/die Modernisierung von Gebäuden) bezieht und der Auftragsgegenstand ein Verwaltungs- oder Bürogebäude ist.
2 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die Planung eines Umbaus/einer Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden aus dem 20. Jahrhundert oder älter bezieht.
1 Punkt: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung bezieht (Erfüllung der Mindestanforderungen).
0 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn die Referenz die vorstehenden inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten; Eigenerklärung nach KorruptionsbG NRW; Eigenerklärung Russland-Embargo; nur Los 1 (Objektplanung): Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (etwa Architektenkammer Bau NRW oder Ingenieurkammer Bau NRW) besteht bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Mitgliedschaft in ihrem Herkunftsstaat. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung über die Mitgliedschaft anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Bestätigung nicht älter als drei Monate sein; Wichtig: Teilnahmeberechtigt ist nur, wer nach nationalem Recht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architektin/Architekt oder „Ingenieurin/Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich teilnehmender natürlicher Personen als auch teilnehmender juristischer Personen. Hier muss deren bevollmächtigter Vertreter als Architekt oder Ingenieur zugelassen sein. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Amtsblatt ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (s. Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als drei Monate sein; Der Auftraggeber behält sich vor, vom jeweiligen Bestbieter auf gesonderte Anfrage die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder – bei Freiberuflern – eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates zu fordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung des gesondert angeforderten Auszugs nicht älter als drei Monate sein.
Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personen- und von mindestens 3 Millionen EUR für Sachschäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden.
1. Eigenerklärung, dass der Bieter über genügend Beschäftigte und Fachkräfte verfügt, um Aufträge dieser Art erfolgreich zu erfüllen.
2. Eigenerklärung zu Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber unter Angabe des Umfangs des Auftrags und des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des Namens des Auftraggebers.
Jede Referenz umfasst mindestens die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 4 bis 8 durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft. Jede Referenz umfasst die Planung der geforderten Referenzmaßnahme durch den Bewerber im Rahmen eines Auftrags, bei dem die Planung innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung von Teilnahmeanträgen durch rechtsgeschäftliche Abnahme durch den Auftraggeber abgeschlossen wurde. Die Vergleichbarkeit einer Referenz für das ausgeschriebene Los 1 (Objektplanung Gebäude / Innenräume) ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtbaukosten (KG 300 gemäß DIN 276) mehr als 750.000,00 € netto betragen und der Leistungsgegenstand die Objektplanung Gebäude / Innenräume für die Errichtung und/oder den Umbau/die Modernisierung von Gebäuden ist. Die Vergleichbarkeit einer Referenz für das ausgeschriebene Los 2 (Technische Gebäudeausrüstung) ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtbaukosten (KG 400 gemäß DIN 276) mehr als 300.000,00 € netto betragen und der Leistungsgegenstand die TGA-Planung für die Errichtung und/oder den Umbau/die Modernisierung von Gebäuden ist.
Aufträge werden nur an Bieter vergeben, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung
die landesgesetzlichen Tariftreuevorschriften umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.