Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0119
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Gerüstbauarbeiten
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Gerüstbauarbeiten
Bauteil 1
Gesamtgerüstfläche ca. 2.700 m2, 1000 m Ausleger und 3 Aufstiegstreppen
Bauteil 2
Gesamtgerüstfläche ca. 1.000 m2, 400 m Ausleger und 1 Aufstiegstreppe
Siegfriedstraße 81-87 32756 Detmold
Die Stadt Detmold plant auf einem Grundstück im ehemaligen Britenviertel, gelegen an der Siegfriedstraße zwischen den Einmündungen der Adenauerstraße und der Eckenerstraße den Neubau einer Kindertagesstätte für 4,5 Gruppen und in den Obergeschossen insgesamt 14 Wohnungen (Bauteil 1) sowie ein Nachbarschaftszentrum mit 5 Wohnungen in den Obergeschossen (Bauteil 2) Beide Gebäude sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit absolutem Vorrang soll das Gebäude der Kindertagesstätte errichtet werden, der Bauteil 2 kann nach Fertigstellung des Rohbaus für den Bauteil 1 unmittelbar anschließend realisiert werden.
Bauteil 1
Größte Länge ca. 55 m, größte Breite ca. 45 m, größte Höhe ca. 12.00 m
Bauteil 2
Größte Länge ca. 20 m, größte Breite ca. 17.00 m, größte Höhe ca. 11.00 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Johannes Gartemann Gerüstbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYDRF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.