BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Rohbau / 020-21-00018 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-21-00018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Rohbau / 020-21-00018
Rohbauarbeiten zur Erstellung eines Gebäudes
Von-Seydlitz-Kaserne Kalkar, Gebäude 48 Römerstraße 22 47546 Kalkar
2.100 m3 Erdreich ab -2,00 bis - 4,00 m ausheben, laden, transportieren und lagern.
3.450 m3 Boden einbauen und verdichte
100 m3 Grabenaushub
764 m Grundleitungen DN 110 bis DN 200
1 St. Pumpstation
930 m2 Stahlbetonbodenplatte als weiße Wanne
3.550 m2 Stahlbetondeckenplatten einschließlich glatter Schalung
1.450 m2 Stahlbetonwände D = 20 - 30 cm einschließlich glatter Schalung
1.980 m2 KS Mauerwerk aus KS- Planblöcken D = 20 cm bis 24 cm
1.030 m2 Klinker Verblendmauerwerk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EEA Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY98H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.