Rahmenvertrag Rettungsdienstbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: L274/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Rettungsdienstbekleidung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung von Rettungsdienstkleidung für die Feuerwehr Dortmund gemäß Leistungsbeschreibung.
Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Rettungsdienstkleidung für die Feuerwehr Dortmund, gemäß Leistungsbeschreibung abgeschlossen.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten, bei dem die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen im Vorfeld nicht bestimmbar sind.
Der genaue Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Vorauszahlung für den 1. Abruf
Der Auftragnehmer ist berechtigt 14 Tagen nach Erteilung des 1. Abrufauftrags eine Rechnung über den 1. Abrufauftrag zu erstellen.
Die Vorauszahlung ist mit einer Vorauszahlungsbürgschaft mit Bürgschaftsurkundenformular Nummer 423 aus dem Vergabehandbuch Bund, in der jeweils aktuellen Fassung von einer Sparkasse und oder einer Bank aus dem EU-Wirtschaftsraum, zu Kosten/zu Lasten des Auftragnehmers abzusichern.
Die Bürgschaftsurkunde ist im Original dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer auszuhändigen.
Die Bürgschaftsurkunde wird vom Auftraggeber nach der kompletten Lieferung und mängelfreien Gesamtabnahme des Abrufes Nr. 1 dem Auftragnehmer zurückgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsaus-übung
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und124 GWB abzugeben.
- Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Die Nachweise können, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beigebracht werdenkönnen, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangtsie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- undHandelskammer, Finanzamt, Krankenkasse).
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und dasOrdnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weisenachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR12.2.2006 -Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bieternanzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweiseunaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingenderforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDBLN
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.