Neubau/Anbau Küche Kammerspiele Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00274_ÖTVhV_ZD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau/Anbau Küche Kammerspiele
Gegenstand des Vertrages sind Generalplanungsleistungen für den Neubau/Anbau der Küche am Gebäude der Kammerspiele in Bochum
Kammerspiele Bochum Königsallee 15 44789 Bochum
Generalplanungsleistungen für den Neubau/Anbau der Küche am Gebäude der Kammerspiele, Königsallee 15 in 44789 Bochum auf der Basis eines mit der Denkmalpflege abgestimmten Entwurfes im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Zentralen Dienste
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI
- für die Architektenleistungen Planung Gebäude HOAI, § 33
- für die Architektenleistungen Planung Freianlagen HOAI, § 39
- für die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung HOAI, § 49
- für die Ingenieurleistungen TGA, § 53 (A 1 - A 6)
Es wird darauf hingewiesen, dass hier ein TGA-Planer mit Erfahrung im Bereich Gastronomieküchen die spezifischen Aufgaben wahrnehmen muss.
Der Neubau wird elektro-, heizungs- und sanitärtechnisch an den Bestandsbau angeschlossen. Die Lüftungstechnik wird neu und separat für den Neubau erstellt.
Weitere Fachplanungsleistungen:
- SiGeKo-Leistungen nach Schriftenreihe AHO Heft Nr. 15
- Leistungen der Geotechnik (Anlage 1(zu § 3 Absatz 1) HOAI
- Leistungen der thermischen Bauphysik
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden soll (3-5 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt anhand der Angaben über die Referenzlage innerhalb der letzten Jahre vor Bekanntmachung der erbrachten Leistungen. Es werden diejenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die über ihre Referenzlage Erfahrungen mit vergleichbaren Größenordnungen und Aufgabenstellungen belegen konnten und im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung von Planungsleistungen der Architektur; wünschenswert wären Erfahrungen bei Generalplanungsleistungen mit vergleichbaren Umfanges bei Neubau-, Erweiterungs-, Umbau-, und Sanierungsmaßnahmen. Die Bewertung der Angaben zur Referenzlage erfolgt durch ein Fachgremium mit mindestens 3 Bewerter/Innen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix mit einem Punktesystem ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
- Erklärung Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2019-2021, getrennt nach Jahren. Der einzelne Bewerber muss einen Gesamtumsatz pro Jahr von mindestens 300.000 Euro netto nachweisen. Sofern in einer Bewerbergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft einen Mindestwert von 600.000 EUR netto erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
- Eigenerklärung EU-Sanktionen
Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung mit dem Angebot folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
1. Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur/in durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom. Bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU. Es sind keine Nachweise von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einzureichen.
2. Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre.
3. Es müssen 2 Referenzangaben über die in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen eingereicht werden. Es müssen beide Referenzen abgeschlossen und mit der LPH 8/9 beendet worden sein.
1. Referenz: Planungsleistungen Sanierung für öffentliche Gebäude "Erweiterung/
Umbau/Sanierung im Bestand" vorzugsweise Anbau Mensa, Kantine sowie Cafeteria
(Baukosten mindestens 300.000 - 5,0 Mio. Euro)
2. Referenz: Planungsleistungen im Bereich "Erweiterung/Umbau/Sanierung im Be-stand für nicht öffentliche Gebäude" (Baukosten mindestens 300.000 - 5,0 Mio. Euro)
Für die Darstellung der Referenzlage sind zwingend die Referenzdatenblätter zu ver-wenden, die Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung steht und dem Angebot beizufügen ist.
1. Projektbezeichnung
2. Auftraggeber (Referenzgeber)
3. Ansprechpartner
4. Leistungszeitraum
5. Erbrachte Leistungen
6. Baukosten KG 300 bzw. 400 (brutto)
Eine Über- bzw. Unterschreitung des Bauvolumens ist mit dem ausgeschriebenen Projekt nicht vergleichbar und wird nicht gewertet.
7. Anlagen (Projektbeschreibung)
1. Anhand einer Haftpflichtversicherung sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens folgende Deckungssummen nachzuweisen:
5,0 Mio. Euro für Personenschäden und
5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden.
Sollte der AN eine Basisversicherung abgeschlossen haben, so ist der Versicherungsschutz oberhalb dieser Deckungssummen durch den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung für dieses Objekt aufbau-ende Berufshaftpflicht-Excedentenversicherung nachzuweisen.
Der AN haftet gegenüber der AG für Schäden, Folgeschäden und wirtschaftliche Nachteile, die der AG aufgrund der Leistungen, Tätigkeiten oder Unterlassungen des AN entstanden sind, in Höhe des nachgewiesenen Schadens bzw. wirtschaftlichen Nachteils. Obergrenze der Haftung ist der 1-fache Wert des Rohbaus bzw., wenn das Bauwerk aufgrund der Verantwortlichkeit des AN untauglich ist, die Kosten der Beseitigung und der Wiederherstellung des Bauwerks. Die Verjährungsfrist regelt sich nach dem BGB, beträgt aber mindestens 5 Jahre, berechnet ab der Ingebrauchnahme durch den AG oder durch Personen / Gesellschaften, denen der AG das Bauwerk zur Nutzung überlassen oder verkauft hat.
Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder eine Erklärung, dass im Falle einer Beauftragung der Nachweis zur Haftpflichtversicherung vor Auftragserteilung vorgelegt wird.
Die Kopien müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.
2. Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 29.07.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Zulässige Nachforderungen gem. § 56 VgV werden vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYD5T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).