Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung) in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung) in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen
Bewachung und Bestreifung der Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen im Stadtkreis Heilbronn. Neben der Standwache an derzeit 7 großen Standorten umfasst der Auftrag auch die Bestreifung mittels eines Revierfahrers in den kleinen und großen Unterkünften.
Stadtkreis Heilbronn.
Kernaufgabe der Bewachung und Betreifung ist es, im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte der Gefahrenabwehr selbständig handelnd die Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, deren Betrieb und deren Bewohner gegen Störungen und Übergriffe sowohl von außen, als auch von Seiten der dort untergebrachten Menschen zu sichern. Die Bewachung und Bestreifung ist kalendertäglich in der Zeit von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr an allen Standorten sicherzustellen.
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit gekündigt wird und keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sonne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird. Ende Gesamtlaufzeit 30.09.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung (nach Ziff. 2.2.6 Angebotsschreiben) darüber
a) ob ein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und/oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
b) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
c) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
d) dass der AN in den letzten zwei Jahren nicht nach Arbeitnehmerentsendegesetz (ArgEntG), Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
e) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind,
f) dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle o.a. Nachweise im Angebotsschreiben ihre Registriernummer im Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates angeben oder den Nachweis durch eine EEE erbringen.
• Einen Nachweis über die Sachkundeprüfung nach 34 a Gewerbeordnung (GewO) für die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften oder vergleichbare Erlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes
Darüber hinaus verpflichtet sich das Sicherheitsdienstunternehmen, für alle eingesetzten Mitarbeiter folgende Unterlagen unaufgefordert nach Auftragserteilung oder bei Personalwechsel der Stadt Heilbronn vorzulegen:
• eine Zulässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes,
• ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen (mind. Jährlich)
• eine Eigenerklärung von jedem Mitarbeiter, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell keine Verfahren anhängig sind.
• einen Nachweis über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, die von einer vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschule, einem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft oder einer gleichwertigen Ausbildungseinrichtung durchgeführt wurde und die folgenden Themen behandelt:
o Aufgaben und Befugnisse bei der Arbeit in Flüchtlingsunterkünften
o Rechte und Pflichten von Flüchtlingen
o Kulturelle Unterschiede und Besonderheiten kennen, verstehen und respektieren; interkulturelle Kompetenz entwickeln; Umgang mit multikulturellen Konflikten
o Deeskalation in Flüchtlingsunterkünften; typische Konfliktsituationen in Flüchtlingsunterkünften; Umgang mit traumatisierten Menschen
o Eigensicherung und Gesundheitsprävention bei der Arbeit in Flüchtlingsunterkünften
o Erst- und Brandschutzhelfer
• Die wachleitende Person ist entweder als Service- bzw. Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) ausgebildet
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E44585457 einzureichen.
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de