Thermische Verwertung von Trockengut von den Klärwerken Düsseldorf Nord und Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thermische Verwertung von Trockengut von den Klärwerken Düsseldorf Nord und Süd
Thermische Verwertung von Trockengut von den Klärwerken Düsseldorf Nord und Süd
Stadtentwässerungsbetrieb
Klärwerk Düsseldorf-Nord
Isseldyk 60
40667 Meerbusch
Stadtentwässerungsbetrieb
Klärwerk Düsseldorf-Süd
Auf dem Draap 15
40221 Düsseldorf
Bis zu ca. 8500 MgOS. Siehe Leistungsbeschreibung.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 4 Jahre und beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2024. Seitens des Auftragsgebers besteht die Option, den Vertrag jeweils um 2x 1 Jahr (01.01.2025 bis 31.12.2025 sowie 01.01.2026 bis 31.12.2026) zu verlängern.
Die Entscheidung zur jährlichen Verlängerung obliegt dem Auftraggeber. Dieser wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages in Textform mitteilen, ob er den Rahmenvertrag verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angebotsschreiben unter Berücksichtigung Hinweisblatt RV-Gesamtsummen, LV mit Preisen, Name und Anschrift des Bieters sowie Ansprechpartner mit Email und Telefonnummer;
- ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe;
- ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich;
- ZV 4 Eignungsleihe_Unterauftrag, sofern erforderlich,
- ZV 5 Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe, sofern erforderlich,
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe: für Personenschäden 5 Mio EUR und für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 2 Mio EUR; Eine KFZ Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme nach Umweltschadens- gesetz von 1 Mio. Euro; Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro.
- Beschreibung von Transport und Verwiegung;
- Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten;
- Anlagenkapazität und Laufzeit;
- Beschreibung des technischen Verfahrens;
- Nachweis erforderlicher Genehmigungen;
- Darstellung der Entsorgungssicherheit für Stillstände der Anlage oder Revisionszeiten, dies kann durch zwei redundante Verwertungswege oder ein entsprechend großes Zwischenlager gewährleistet sein. Beide Klärwerke können nur eine begrenzte Menge an Trockengut lagern;
- Entfernung zur abschließenden (Haupt-)Verwertungsanlage inkl. aller ggf. zusätzlicher Verfahrensschritte (z.B. zusätzliche Zwischenlagerung). Bei zwei Anlagen wird die Entfernung gemittelt;
- Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung (Frau Dr. Kleiner, 0211-8997411) vorgenommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.