Wartung von Kleinpumpstationen 2023 - 2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzebrock-Clarholz
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33442
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herzebrock-clarholz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Kleinpumpstationen 2023 - 2025
Im Außenbereich der Gemeinde Herzebrock-Clarholz müssen die Kleinpumpstationen laufend gewartet werden.
Die Wartung der Kleinpumpstationen umfasst die vollständige Reinigung des Pumpenschachtes inklusive der Pumpe und sämtlicher Installationen im Schacht mit Hochdruckreinigungsgerät. Falls erforderlich sind feste Stoffe manuell zu entfernen. Das anfallende Abwasser ist abzusaugen und zur Kläranlage zu bringen. Reinigungswasser wird am Klärwerk zur Verfügung gestellt.
Kontrolle der Arbeitsweise der Pumpe, Wicklung messen, Schneidvorrichtung, evtl. justieren, Laufrad, evtl. justieren, und Kontrolle auf Abnutzung, gesamte Arbeitsweise der Schaltanlagen, technischer Zustand des Schaltkastens, einschl. Reinigung, Niveauregulierung auf Ein-Aus und Alarmpunkt kontrollieren und gegebenenfalls nachjustieren.
Zustandsüberprüfung aller Kabel, Anschlüsse und Abdichtungen, Zustand des Schachtes, der Rohre und Armaturen, Arbeitsweise der Rückschlagklappen und Absperrschieber.
Bei Auswechselungen von Kleinkompressoren, Druckhaltern, Halteketten, Blinkleuchten und Hu-pen werden die Materialien bauseits beigestellt.
Ölwechsel in den Jahren 2023 und 2024, Ölkontrolle im Jahr 2025
Anfertigen eines Zustandsprotokolles
Anfertigen eines Wartungsberichtes, detailliert nach ausgeführten Arbeiten.
Jahresmenge: 800 Stück
die jährlichen Wartungsarbeiten im jeweiligen Kalenderjahr sind zwischen dem 01.04. und dem 31.10. auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.