Projektsteuerung IGA-Zukunftsgarten für den Standort Bergkamen Referenznummer der Bekanntmachung: 5323/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergkamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergkamen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung IGA-Zukunftsgarten für den Standort Bergkamen
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung für das in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Vorhaben zur Entwicklung der Kernfläche des IGA2027-Zukunftsgartens Bergkamen/Lünen am Standort Bergkamen. Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend dem "Leistungsbild Projektsteuerung", wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist, beauftragt werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Stadt Bergkamen Rathausplatz 1 59192 Bergkamen
Die Metropole Ruhr hat erfolgreich die Internationale Gartenausstellung (IGA) für das Jahr 2027 akquiriert. Dabei verfolgt die IGA 2027 ein dezentrales Konzept, welches die ganze Region miteinbeziehen wird. Fünf sogenannte "Zukunftsgärten" dienen dabei als Hauptstandorte. Bergkamen und Lünen bilden als interkommunaler Standort einen dieser Zukunftsgärten, der nach den Ergebnissen eines freiraumplanerischen Wettbewerbs unter dem Motto "Bergwelten und Talwunder" als gesamtheitliche touristische Destination - über die IGA 2027 hinaus - geplant wird. Der Zukunftsgarten wird im Rahmen der IGA 2027 eintrittsfrei sein und entspricht dadurch eher einem großen komplexen Stadtentwicklungsprojekt, zumal keine Vorgaben an bestimmte gärtnerische Aufgabenstellungen oder Ausstellungen von der Deutschen Gartenbaugesellschaft vorgegeben werden oder eingehalten werden müssen.
Gegenstand des vorliegenden Projektsteuerungsauftrags ist nur die ca. 60 ha große Kernfläche des Bergkamener Standorts für diesen Zukunftsgarten; die Stadt Lünen hat für ihren Standort bereits eine eigene Projektsteuerung beauftragt.
Die Bergkamener Kernfläche des IGA-Zukunftsgartens umfasst zwei durch Bergbau-Abraum entstandene Halden im nördlichen Teil der Stadt Bergkamen, die als "Bergwelten Bergkamen" hergerichtet werden sollen. Die Fläche liegt als langgestrecktes Rechteck zwischen Datteln-Hamm-Kanal im Norden, Bahnstrecke Hamm/Osterfeld im Süden, der L 821 / Jahnstraße mit der zukünftig angrenzenden Wasserstadt Aden im Westen und dem Naturschutzgebiet Beversee im Osten. Vor der Nutzung des Standorts durch den Bergbau und Schüttung als Halden befand sich auf der Fläche das Waldgebiet "Großes Holz", weshalb im Rahmen des Bergrechts eine Verpflichtung zur Wiederaufforstung besteht. Der Standort steht noch bis voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 unter Bergaufsicht und im Eigentum der Ruhrkohle AG (RAG). Die Restriktionen des Bergrechtsverfahrens müssen eingehalten werden; dies beinhaltet beispielsweise Vorgaben für die Entwässerungsplanung, Standsicherheit und Bodeneingriffe, die auch nach Entlassung aus der Bergaufsicht sichergestellt sein müssen.
Im Anschluss an einen Planungswettbewerb wurde das Büro GREENBOX Landschaftsarchitekten Hubertus Schäfer + Markus Pieper PartG mbB mit der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) für den gesamten Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen beauftragt, wobei die beteiligten Städte Bergkamen und Lünen sowie die IGA 2027 Metropole Ruhr gGmbH getrennte Architektenverträge mit dem Büro GREENBOX geschlossen haben. Der derzeitige Bearbeitungsfortschritt liegt je nach Paket bei LPh 2 bis 5. Vorgesehen ist eine analog-digitale Parklandschaft, die rechtzeitig zur Eröffnung der IGA im Frühjahr 2027 fertiggestellt werden muss. Das haptische landschaftliche Erleben der urbanen Bergwelten soll dabei mit einer digitalen Ebene verbunden werden. Hierfür ist sowohl die Landschaftsgestaltung zur öffentlichen Nutzung als auch die Schaffung der technischen Infrastruktur sowie die Entwicklung und Implementierung von zusätzlichen innovativen und authentischen Angeboten (beispielsweise durch private Investoren oder/und Betreiber) entscheidend.
Auftragsgegenstand sind die Projektsteuerungsleistungen für das beschriebene Vorhaben der Stadt Bergkamen auf der Kernfläche des Bergkamener Standorts für den IGA-Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des Leistungsbilds Projektsteuerung, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Der Auftrag umfasst alle Handlungsbereiche des genannten Leistungsbilds. Es sollen stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) alle 5 Projektstufen beauftragt werden, wobei auf eine Weiterbeauftragung von Projektstufen kein Rechtsanspruch besteht. Da die Planung des Vorhabens bereits begonnen hat und zum Zeitpunkt der Beauftragung des Projektsteuerer voraussichtlich bereits die Vorplanung vorliegen wird, müssen die Projektstufen 1 und 2 parallel bearbeitet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen. Es werden zunächst nur die Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Projektstufen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (Projektstufe 3) und 3. Beauftragungsstufe (Projektstufen 4 und 5).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens zum Ende der Projektstufe 4. Bestimmte Leistungen (insb. zur Projektstufe 5) sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
1. Referenzen für vergleichbare Projektsteuerungsleistungen aus den letzten höchstens acht Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war zumindest auch die Neugestaltung einer Freianlage oder sonstigen Außenanlage.
b) Zum Leistungsbild Projektsteuerung entsprechend AHO-Heft Nr. 9 wurde mindestens eine der Projektstufen 1 bis 4 und mindestens einer der Handlungsbereiche A bis D bearbeitet.
c) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 200 bis 700 (entspr. DIN 276) betrug mind. 5 Mio. EUR ohne MwSt.
d) Der Abschluss der Projektstufe 4 lag nicht vor dem 01.09.2014.
2. Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen, jeweils in den Jahren 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell, aufgeschlüsselt in folgende drei Berufsgruppen:
a) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftspflege, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
b) sonstige Mitarbeiter/innen mit einem Studienabschluss einer sonstigen bautechnischen oder bauwirtschaftlichen Fachrichtung;
c) sonstige Mitarbeiter/innen mit einem bautechnischen oder bauwirtschaftlichen Berufsabschluss.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt (Mitarbeiterzahlen) bzw. in dem als Vergabeunterlage bereitgestellten Bieter-Referenzformular.
Mindestanforderung an die Referenzen (Ziffer 1) ist, dass die nachgewiesenen Referenzen, die den unter Ziffer 1 beschriebenen Vorgaben genügen, zumindest in Summe die Projektstufen 1 bis 4 und die Handlungsbereiche A bis D entsprechend AHO-Heft Nr. 9 abdecken, wobei nur abgeschlossene Projektstufen berücksichtigt werden.
Mindestanforderung an die Mitarbeiterzahl (Ziffer 2) ist eine Anzahl von mindestens 5,00 Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) bezogen auf die Summe der beiden Mitarbeitergruppen "Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftspflege, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung" sowie "Mitarbeiter/innen mit einem Studienabschluss einer sonstigen bautechnischen oder bauwirtschaftlichen Fachrichtung".
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR21P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland