Sicherheitsdienstleistungen Übergangsheime Referenznummer der Bekanntmachung: V176 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2361500
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recklinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Übergangsheime
Tägliche 24hÜberwachung der drei Flüchtlingsstandorte Herner Str. 98-102, Hellbachstr. 1,3,4,5 und Dortmunder Str. 403 sowie den täglichen 24h-Einsatz einer mobilen Streife im Stadtgebiet Recklinghausen nach Bewachungsverordnung
Herner Str. 98-102, Hellbachstr. 1,3,4,5 und Dortmunder Str.
403, Lise-Meitner-Str. 16, 16a, 16b, Lülfstr. 72-74, Josef-Wulff-Str. 112-118, Elper Weg 16 u. 18, Hillerfeldmark 57-59
b/ Ovelgönnestr. 2-4 b, Im Bogen 9-23
Die drei Flüchtlingsstandorte Herner Str. 98-102, Hellbachstr. 1,3,4,5 und Dortmunder Str.
403 bedürfen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, täglich 24 Stunden, einer
Überwachung durch qualifizierte Sicherungskräfte nach Bewachungsverordnung.
An dem Standort Herner Str. 98 befindet sich zusätzlich eine Notschlafstelle für obdachlose
Personen.Die übrigen Flüchtlingsstandorte im Bereich der Stadt Recklinghausen (Lise-Meitner-Str. 16,
16a, 16b, Lülfstr. 72-74, Josef-Wulff-Str. 112-118, Elper Weg 16 u. 18, Hillerfeldmark 57-59
b/ Ovelgönnestr. 2-4 b, Im Bogen 9-23) bedürfen zur Gewährleistung von Sicherheit und
Ordnung, täglich 24 Stunden, einer Überwachung durch eine mobile PKW-Streife.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich einer Eintragung in das Berufsregister, bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
1.1 Dem Angebot sind folgende Nachweise beizufügen:
a) Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung
b) Eintrag im Bewacherregister
c) mindestens drei Referenzen über die Tätigkeit in Flüchtlingsunterkünften oder in wesensgleichen
Objekten, die ebenso einen Umgang mit problembehafteten, vulnerablen
Gruppen erforderten mit vergleichbarer Größenordnung und Anforderung.
1.2 Vor dem ersten Einsatz ist vom Auftragnehmer für alle Beschäftigten
a) ein Nachweis über die Ablage der Sachkundeprüfung gem. § 34a Gewerbeordnung
vorzulegen
b) ein polizeiliches Führungszeugnis ohne für die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit relevante
Eintragungen (z.B. Körperverletzung, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch,
Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorzulegen
c) eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes vorzulegen
d) eine Eigenerklärung der Mitarbeiter vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten
Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und
Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell keine Verfahren anhängig sind
e) eine Eigenerklärung der Mitarbeiter vorzulegen, in dem diese sich mit einer Sicherheitsüberprüfung
analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die
Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) einverstanden erklären
f) Nachweis über eine erfolgte Masernschutzimpfung sofern diese gesetzlich vorgesehen ist
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verlangt. Weiterhin müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein. Es muss erklärt werden, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidiationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Anforderungen an das eingesetzte Personal
1. Die zur Bewachung eingesetzten Personen müssen über hinreichende deutsche
Sprachkenntnisse, vergleichbar mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen B2 -Selbstständige Sprachverwendung, zur Ausübung der Tätigkeit verfügen. Sie müssen insbesondere in der Lage sein, mündlich, fernmündlich und/oder schriftlich über besondere Vorkommnisse Bericht zu erstatten. Die Personen, mit denen
die Stadt Recklinghausen als Auftraggeber über die Vertragserfüllung, insbesondere etwaige Beanstandungen, kommuniziert, müssen ebenfalls über die hierfür erforderlichen
deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift liegen u. a. vor, wenn:
o ein Sprachzertifikat mit mind. dem Niveau B2 bei einem nach dem Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten
Sprachkursveranstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben
wurde,
o vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst
höhere Klasse) besucht wurde,
o ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss fügen. Sie müssen insbesondere in der Lage sein, mündlich, fernmündlich und/oder
schriftlich über besondere Vorkommnisse Bericht zu erstatten. Die Personen, mit denen
die Stadt Recklinghausen als Auftraggeber über die Vertragserfüllung, insbesondere
etwaige Beanstandungen, kommuniziert, müssen ebenfalls über die hierfür erforderlichen
deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift liegen u. a. vor, wenn:
o ein Sprachzertifikat mit mind. dem Niveau B2 bei einem nach dem Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten
Sprachkursveranstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben
wurde,
o vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst
höhere Klasse) besucht wurde,
o ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss
erworben wurde oder
o ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder
eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
2. Darüber hinaus sind, für die eingesetzten Personen vor Ort, Grundkenntnisse der
englischen Sprache analog des Kompetenzniveaus A2 (Grundlagen) des Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
3. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; das Renteneintrittsalter darf nicht überschritten
sein.
4. Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss entsprechend geschult sein (mind. eine
Schulung zum Thema deeskalierendes Verhalten / Konfliktmanagement) und sollte
bereits über Erfahrung in der Ausübung der beschriebenen Aufgaben verfügen.
5. Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss erfolgreich an den Lehrgängen zur Brandverhütung
und Brandbekämpfung sowie zur Evakuierung von bewohnten Objekten
teilgenommen haben.
6. Impf- / Testnachnachweis entsprechend der Vorgaben der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung
7. Das eingesetzte Personal darf für die Tätigkeiten nicht offensichtlich ungeeignet sein.
Die Vorgaben des § 3 DGUV Vorschrift 23 sind zu beachten.
8. Gepflegte Umgangsformen und ein angemessenes Erscheinungsbild
9. Physische und psychische Belastbarkeit in besonderen Stresssituationen
Die unter 1. - 6. geforderten Voraussetzungen sind der Auftraggeberin auf Verlangen - vor
der Arbeitsaufnahme des jeweiligen Mitarbeiters oder während der Erbringung der Dienstleistung
- jederzeit unverzüglich schriftlich oder elektronisch mit geeigneten Nachweisen zu belegen.
Es ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3
Zimmer 3.09
45657 Recklinghausen
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4DBLU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland