Bedarfsorientierter öffentlicher Personennahverkehr: Ruftaxi im Neckar-Odenwald-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: LRANOK-BESCH-2022-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neckar-odenwald-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bedarfsorientierter öffentlicher Personennahverkehr: Ruftaxi im Neckar-Odenwald-Kreis
Beförderung von Fahrgästen nach dem Personenbeförderungsgesetz im Rahmen der Linienverkehre als Ruftaxi
Los 1: Linie 8931 Osterburken - Ravenstein
74706 Osterburken
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der Beförderung von Fahrgästen nach dem Personenbeförderungsgesetz im Rahmen der Linienverkehre als Ruftaxi (bedarfsorientierte Verkehre).
Fahrstrecke: Osterburken - Merchingen - Hüngheim - Oberwittstadt - Ballenberg - Erlenbach und zurück. Verbindung der Ortschaften mit dem Bahnhof in Osterburken mit Umstiegsmöglichkeiten auf Bus und Bahn.
Nach Ablauf der 24 Monaten kann der Vertrag um zwei weitere Fahrplanepochen 24 Monate - 2 Jahre bis zum 12.12.2026 verlängert werden.
Verlängerung der Leistung, siehe II.2.7.
Los 2: Linie 8932 Osterburken - Rosenberg - Schlierstadt - Osterburken
74706 Osterburken
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der Beförderung von Fahrgästen nach dem Personenbeförderungsgesetz im Rahmen der Linienverkehre als Ruftaxi (bedarfsorientierte Verkehre).
Fahrstrecke: Osterburken - Bronnacker - Rosenberg - Hirschlanden - Sindolsheim - Bofsheim - Schlierstadt - Hembsach - Osterburken.
Verbindung der Ortschaften mit dem Bahnhof in Osterburken mit Umstiegsmöglichkeiten auf Bus und Bahn.
Nach Ablauf der 24 Monaten kann der Vertrag um zwei weitere Fahrplanepochen 24 Monate - 2 Jahre bis zum 12.12.2026 verlängert werden.
Verlängerung der Leistung, siehe II.2.7.
Los 3: Linie 8933 Adelsheim - Osterburken - Adelsheim
74740 Adelsheim
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der Beförderung von Fahrgästen nach dem Personenbeförderungsgesetz im Rahmen der Linienverkehre als Ruftaxi (bedarfsorientierte Verkehre).
Fahrstrecke: Adelsheim - Hemsbach - Osterburken - Wemmershof - Hergenstadt - Leibenstadt - Sennfeld - Adelsheim.
Verbindung der Ortschaften mit dem Bahnhof in Adelsheim und Osterburken mit Umstiegsmöglichkeiten auf Bus und Bahn.
Nach Ablauf der 24 Monaten kann der Vertrag um zwei weitere Fahrplanepochen 24 Monate - 2 Jahre bis zum 12.12.2026 verlängert werden.
Verlängerung der Leistung, siehe II.2.7.
Los 4: Linie 8944 Buchen - Limbach - Buchen
74722 Buchen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der Beförderung von Fahrgästen nach dem Personenbeförderungsgesetz im Rahmen der Linienverkehre als Ruftaxi (bedarfsorientierte Verkehre).
Fahrstrecke: Buchen - Wagenschwend - Balsbach - Laudenberg - Limbach - Scheringen - Waldhausen - Einbach - Buchen.
Verbindung der Ortschaften mit dem Bahnhof in Buchen mit Umstiegsmöglichkeiten auf Bus und Bahn.
Nach Ablauf der 24 Monaten kann der Vertrag um zwei weitere Fahrplanepochen 24 Monate - 2 Jahre bis zum 12.12.2026 verlängert werden.
Verlängerung der Leistung, siehe II.2.7.
Los 5: Linie 8946 Buchen - Götzingen - Eberstadt - Buchen
74722 Buchen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der Beförderung von Fahrgästen nach dem Personenbeförderungsgesetz im Rahmen der Linienverkehre als Ruftaxi (bedarfsorientierte Verkehre).
Fahrstrecke: Buchen - Hettingen - Rinschheim - Götzingen - Bofsheim - Eberstadt - Buchen.
Verbindung der Ortschaften mit dem Bahnhof in Buchen mit Umstiegsmöglichkeiten auf Bus und Bahn.
Nach Ablauf der 24 Monaten kann der Vertrag um zwei weitere Fahrplanepochen 24 Monate - 2 Jahre bis zum 12.12.2026 verlängert werden.
Verlängerung der Leistung, siehe II.2.7.
Los 6: Linie 8950 Walldürn - Altheim - Gerichtstetten - Hardheim - Dornberg - Hardheim
74731 Walldürn
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der Beförderung von Fahrgästen nach dem Personenbeförderungsgesetz im Rahmen der Linienverkehre als Ruftaxi (bedarfsorientierte Verkehre).
Fahrstrecke: Walldürn - Altheim - Gerichtstetten - Erfeld - Waldstetten - Bretzingen - Hardheim - Dornberg - Rütschdorf - Vollmersdorf - Rüdental - Hardheim.
Verbindung der Ortschaften mit dem Bahnhof in Walldürn und der Haltestelle Hardheim, Post mit Umstiegsmöglichkeiten auf Bus und Bahn.
Nach Ablauf der 24 Monaten kann der Vertrag um zwei weitere Fahrplanepochen 24 Monate - 2 Jahre bis zum 12.12.2026 verlängert werden.
Verlängerung der Leistung, siehe II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Neben der Eigenerklärung des Bieters, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen und dass kein Bezug zu Russland nach Artikel 5k der Sanktions-Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt, muss der Bieter
— seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Auszug aus dem Handelsregister) vorlegen.
Gleichermaßen wird ein anderer Nachweis, aus der die erlaubte Berufsausübung hervorgeht, akzeptiert.
— bereits im Dienstleistungsgewerbe zur Personenbeförderung tätig und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer oder mehrerer Genehmigungsurkunden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sein. Dies ist durch eine Eigenerklärung des Bieters zu bestätigen. Eine Kopie der Genehmigung/en ist beizulegen, soweit diese nicht vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ausgestellt wurde/n.
Hinweis: Die Eigenerklärungen sind auf der Anlage 1 - Angebotsformular zu machen.
Der AG wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO sowie eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
1) Eigenerklärung, dass der Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens das Doppelte des angebotenen Auftragswerts pro Los betrug.
2) Eigenerklärung, dass eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Höhe der aktuell bestehenden Deckungssummen muss angegeben werden.
Hinweis: Die Eigenerklärungen sind auf der Anlage 1 - Angebotsformular zu machen.
zu 1) Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens das Doppelte des angebotenen Auftragswerts pro Los betragen.
zu 2) Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss min. zwei Millionen Euro betragen.
1) Angabe von mindestens einem Referenzauftrag im Bereich der Personenbeförderung mit der Dauer von min. einem Jahr in den letzten 36 Monaten.
Bei Bietergemeinschaften sind die Referenzen nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen.
2) Eigenerklärung über die Anzahl der derzeit vom AN beschäftigten Mitarbeiter.
Hinweis: Die Eigenerklärungen sind auf der Anlage 1 - Angebotsformular zu machen.
zu 1) Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftragmit der Dauer von min. einem Jahr in den letzten 36 Monaten angegeben werden.
Konkrete Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind insbesondere unter Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Bei Maßnahmen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung. Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen müssen sich vor Beauftragung zur Einhaltung der unter Teil 4 der Anlage 1 - Angebotsformular genannten Anforderungen verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbschränkungen (GWB), hinsichtlich der Einleitung von Rechtsbehelfen wird auf den Wortlaut des § 160 GWB verwiesen.
§ 160 - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.