Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn -Architektenleistungen- Referenznummer der Bekanntmachung: 61-365302
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn -Architektenleistungen-
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die
Verkehrsplanung nach HOAI 2021 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus
Landschaftsarchitekten und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
- Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2021 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 sowie Leistungsphasen 4 - 9 gemäß HOAI 2021 § 39 optional in Stufen).
- Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2021 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 sowie Leistungsphasen 4 - 9 gemäß HOAI 2021 § 47 und besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung" in LPH 8 optional in Stufen).
WICHTIG: Alle genannten Leistungsphasen müssen von dem antretenden Planungsteam abgedeckt werden.
Es ist ausdrücklich zulässig, dass in den interdisziplinären Teams auch innerhalb der einzelnen Fachbereiche
unterschiedliche Büros die einzelnen Leistungsphasen erbringen.
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach einem Realisierungswettbewerb, die Vergabestelle plant,
ausschließlich mit dem Wettbewerbssieger über die Auftragsvergabe zu verhandeln. Sollte ein Vertrag mit
dem 1. Preisträger nicht zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen
mit dem 2. Preisträger vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 3. Preisträger vor.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47 (Verkehrsanlagenplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben werden, soll auch eine entsprechende Beauftragung für den 3. Bauabschnitt erfolgen.
Bonn
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die
Verkehrsplanung nach HOAI 2021 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus
Landschaftsarchitekten und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
- Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2021 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 sowie Leistungsphasen 4 - 9 gemäß HOAI 2021 § 39 optional in Stufen).
- Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2021 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 sowie Leistungsphasen 4 - 9 gemäß HOAI 2021 § 47 und besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung" in LPH 8 optional in Stufen).
WICHTIG: Alle genannten Leistungsphasen müssen von dem antretenden Planungsteam abgedeckt werden.
Es ist ausdrücklich zulässig, dass in den interdisziplinären Teams auch innerhalb der einzelnen Fachbereiche
unterschiedliche Büros die einzelnen Leistungsphasen erbringen.
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach einem Realisierungswettbewerb, die Vergabestelle plant,
ausschließlich mit dem Wettbewerbssieger über die Auftragsvergabe zu verhandeln. Sollte ein Vertrag mit
dem 1. Preisträger nicht zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen
mit dem 2. Preisträger vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 3. Preisträger vor.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47 (Verkehrsanlagenplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben werden, soll auch eine entsprechende Beauftragung für den 3. Bauabschnitt erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFD4DL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de