Vergabe 8fach Sporthalle SZBR Referenznummer der Bekanntmachung: We-30-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe 8fach Sporthalle SZBR
Die Stadt Monheim am Rhein hat den Neubau einer 8-fach Sporthalle auf dem Gelände des Schulzentrums Berliner Ring, Berliner Ring 5-9 in 40789 Monheim am Rhein, beschlossen.
Die 8-fach Sporthalle ist in einem Gebäude zu realisieren, sodass auf zwei Ebenen jeweils 4 zusammenschaltbare Sporthalleneinheiten angeordnet sind und der Sportbetrieb sowohl in 8 einzelnen Hallensegmenten, als auch in 2 Vierfachhallen erfolgen kann. Eine Ebene soll zu-dem als Wettkampf-/Spielfläche mit Zuschauerbetrieb mit einer Tribüne für bis zu 500 Zu-schauer ausgelegt sein.
Schulzentrum Berliner Ring Berliner Ring 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand der Beschaffung ist die Planung und Errichtung der 8fach Sporthalle durch einen Totalübernehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Nüssli (Deutschland) GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.nussli.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYDMA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Es ist nicht Aufgabe der Auftraggebe-rin, bei dem Bieter nachzufragen, ob eine Mitteilung möglicherweise als Rüge gemeint sein könn-te. Rügen sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz oder - sollte dieser aus-nahmsweise nicht verfügbar sein - über [gelöscht] einzureichen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.