Mobile Endgeräte (iPads) einschließlich erforderlichem Zubehör iRd. Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-057-10L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Endgeräte (iPads) einschließlich erforderlichem Zubehör iRd. Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) für Schülerinnen und Schüler einschließlich der Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm Land
iPads
Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf, Albert-Einstein-Schule An der Mergelskaul 20 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Paul-Kraemer-Schule Badstr. 1A 50226 Frechen, Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 9 50354 Hürth
- Apple iPad 10,2 Zoll (Modell 2021, 9. Generation)
- Geräteregistrierung (DEP)
Die Seriennummern müssen nach Standorten gegliedert mitgeteilt werden
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach den tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln - sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf das schulscharfe Schulförderbudget. Hierbei sind maximale Beträge sowohl in der Gesamthöhe des Beschaffungsumfangs als auch für das einzelne Gerät inkl. allem Zubehör zu berücksichtigen. Die unter 1.4.2 genannten Preisobergrenzen dienen der Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus sind auch die Schülerzahlen zu berücksichtigen, da keine "Überförderung" (Beschaffung von mehr Geräten als auszustattende Schüler und Schülerinnen bestehen) erfolgen kann.
Für Los 1 ist zunächst beabsichtigt, eine möglichst hohe Anzahl von Geräten im Rahmen des zur Verfü-gung stehenden Fördermittelbudgets anzuschaffen.
Konkret bedeutet dies, dass das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget möglichst voll ausgeschöpft werden soll, jedoch auch unter Beachtung der v.g. Vorgaben nicht überschritten werden darf.
Die im Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannte Menge stellt hierbei die maximale mögliche Anzahl der zu beschaffenden Endgeräte dar. Unter Berücksichtigung der v.g. zu beachtenden Vorgaben stellt diese Mengenabgabe jedoch keine verbindliche Abnahmemenge dar. Insbesondere hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abnahme der dort aufgeführten Menge. Diese dient der Information der Bieter im Hinblick auf eine Maximalmenge und wird im Rahmen des Preisblatts als Kalkulationsgrundlage genutzt.
Die tatsächliche Abnahmemenge ist abhängig vom angebotenen Einzelpreis der Endgeräte und wird dem Auftragnehmer unmittelbar bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der Verfahrenserläuterung (Reiter 'Vergabeunterlagen') wird verwiesen.
Schlagfeste Schaumhüllen
Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf, Albert-Einstein-Schule An der Mergelskaul 20 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Paul-Kraemer-Schule Badstr. 1A 50226 Frechen, Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 9 50354 Hürth
Schlagfeste Schaumhüllen (iMoshion Kidsproof Backcover mit Griff, Mobigear Kids Cover Standard oder vergleichbare Hülle) für Apple iPad 10,2 Zoll (Modell 2021, 9. Generation)
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach den tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln - sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf das schulscharfe Schulförderbudget. Hierbei sind maximale Beträge sowohl in der Gesamthöhe des Beschaffungsumfangs als auch für das einzelne Gerät inkl. allem Zubehör zu berücksichtigen. Die unter 1.4.2 der Verfahrenserläuterung (Reiter 'Vergabeunterlagen') genannten Preisobergrenzen dienen der Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus sind auch die Schülerzahlen zu berücksichtigen, da keine "Überförderung" (Beschaffung von mehr Geräten als auszustattende Schüler und Schülerinnen bestehen) erfolgen kann.
Die Abnahmemengen der unter Los 2 beschriebenen Beschaffungsbedarfe orientiert sich strikt an der Anzahl der tatsächlich unter Los 1 beschafften Endgeräte. Eine Beschaffung über die Menge an Endgeräten erfolgt nicht.
Die in dem Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannten Mengen stellen hierbei die maximale mögliche Anzahl der Beschaffungsbedarfe dar. Unter Berücksichtigung der v.g. zu beachtenden Vorgaben stellen diese Mengenabgabe jedoch keine verbindliche Abnahmemenge dar. Insbesondere hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abnahme der dort aufgeführten Mengen. Diese dienen der Information der Bieter im Hinblick auf eine Maximalmenge und werden im Rahmen des Preisblatts als Kalkulationsgrundlage genutzt.
Die tatsächliche Abnahmemenge zu Los 2 wird dem Auftragnehmer unmittelbar bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
iPad Schutzhülle Pro Cover
Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf, Albert-Einstein-Schule An der Mergelskaul 20 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Paul-Kraemer-Schule Badstr. 1A 50226 Frechen, Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 9 50354 Hürth
iPad Schutzhülle Pro Cover (SUPCASE Unicorn Beetle Pro Series Hülle, ZtotopCase Hülle für ipad 10.2 oder vergleichbare Hülle) für Apple iPad 10,2 Zoll (Modell 2021, 9. Generation)
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach den tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln - sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf das schulscharfe Schulförderbudget. Hierbei sind maximale Beträge sowohl in der Gesamthöhe des Beschaffungsumfangs als auch für das einzelne Gerät inkl. allem Zubehör zu berücksichtigen. Die unter 1.4.2 der Verfahrenserläuterung (Reiter 'Vergabeunterlagen') genannten Preisobergrenzen dienen der Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus sind auch die Schülerzahlen zu berücksichtigen, da keine "Überförderung" (Beschaffung von mehr Geräten als auszustattende Schüler und Schülerinnen bestehen) erfolgen kann.
Die Abnahmemenge des unter Los 3 beschriebenen Beschaffungsbedarfes stellt den grundsätzlich beabsichtigten Beschaffungsumfang dar. Die ausgeschriebenen Hüllen werden im dort angeführten Umfang grundsätzlich vollumfänglich benötigt.
Auf die einschränkenden Ausführungen unter Punkt 1.3.7 der Verfahrenserläuterung (Reiter 'Vergabeunterlagen') wird ausdrücklich verwiesen.
- Mobile Device Managementsystems "Jamf-School"
Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf, Albert-Einstein-Schule An der Mergelskaul 20 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Paul-Kraemer-Schule Badstr. 1A 50226 Frechen, Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 9 50354 Hürth
Mobile Device Managementsystems "Jamf-School" (Jamf MDM - Lifetime License -perpetual)
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach den tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln - sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf das schulscharfe Schulförderbudget. Hierbei sind maximale Beträge sowohl in der Gesamthöhe des Beschaffungsumfangs als auch für das einzelne Gerät inkl. allem Zubehör zu berücksichtigen. Die unter 1.4.2 der Verfahrenserläuterung (Reiter 'Vergabeunterlagen') genannten Preisobergrenzen dienen der Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus sind auch die Schülerzahlen zu berücksichtigen, da keine "Überförderung" (Beschaffung von mehr Geräten als auszustattende Schüler und Schülerinnen bestehen) erfolgen kann.
Die Abnahmemengen der unter Los 4 beschriebenen Beschaffungsbedarfe orientiert sich strikt an der Anzahl der tatsächlich unter Los 1 beschafften Endgeräte. Eine Beschaffung über die Menge an Endgeräten erfolgt nicht.
Die in dem Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannten Mengen stellen hierbei die maximale mögliche Anzahl der Beschaffungsbedarfe dar. Unter Berücksichtigung der v.g. zu beachtenden Vorgaben stellen diese Mengenabgabe jedoch keine verbindliche Abnahmemenge dar. Insbesondere hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abnahme der dort aufgeführten Mengen. Diese dienen der Information der Bieter im Hinblick auf eine Maximalmenge und werden im Rahmen des Preisblatts als Kalkulationsgrundlage genutzt.
Die tatsächliche Abnahmemenge zu Los 4 wird dem Auftragnehmer unmittelbar bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD 124).
Eigenerklärung Ausschlussgründe für den Bieter und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen, (Formular 523 EU)
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VD 124).
Wenn zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
Wenn zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmen eingesetzt werden, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
Wenn zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
- Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124).
Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird abgefragt und als Eignungskriterium festgelegt.
-Nur Los 1: Eigenerklärung, dass der Bieter am Programm zur Geräteregistrierung von Apple (Apple Device Enrollment Program [DEP]) teilnimmt und über eine entsprechende ID verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 62
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 02.08.2022 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
HINWEISE ZUR LIEFERFRIST:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der tatsächlichen Förderung der Beschaffung im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (zweites Ausstattungsprogramm Land - Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW).
Eine FRÜHESTMÖGLICHE Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt je Los einzutragen.
Kann die vorgeschriebene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber unter Angabe der geänderten Lieferzeiten und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber dahingehend, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnisse des Auftragnehmers begründet ist.
Der verbindliche Liefertermin ist dem Auftraggeber im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Bestelleingang mitzuteilen, soweit im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der restriktiven Vorgaben im Förderverfahren eine Lieferung und Abrechnung (Schlussrechnung) aller 4 Lose ZWINGEND noch im Jahr 2022 zu erfolgen hat.
Die Schlussrechnung muss ZWINGEND spätestens am !!15.12.2022!! gestellt sein, damit diese im maßgeblichen Förderzeitraum berücksichtigt werden kann.
Die Einhaltung der Lieferfristen und des vorgegebenen spätesten Zeitpunktes der Rechnungsstellung sind als vertragliche Bestandteile zwingend einzuhalten.
Sollte es zu Verzögerungen bei der Lieferung und Schlussrechnung kommen, so dass die v.g. Vorgaben nicht eingehalten werden können, berechtigt dies den Auftragnehmer - nach einmaliger Abmahnung - zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beschaffung der Hüllen und der Lizenzen (Lose 2-4) in zwingendem Zusammenhang mit der Beschaffung der iPads (Los 1) stehen. Sollte eine Beschaffung der iPads unter Beachtung der Fördervorgaben nicht möglich sein, so entfällt auch die Notwendigkeit der Beschaffung von Hüllen und Lizenzen (Lose 2-4). Auch dies berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
An den im Leistungsverzeichnis angegebenen Preis ist der Bieter bis zur Auslieferung der Geräte als Festpreis gebunden.
HINWEISE ZUR PRODUKTNEUTRALITÄT:
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple iPads, zugehörigen Hüllen sowie Lifetime-Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School" im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (zweites Ausstattungsprogramm Land - Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW).
Es handelt sich bei dieser Vergabe ausdrücklich um eine Nachbestellung zu bereits vorhandenen Geräten. Die Festlegung auf Produkte des Herstellers Apple sowie des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School" erfolgt als Erweiterung des Bestandes und beruht ausschließlich auf sachlichen, d.h. technischen und wirtschaftlich-organisatorischen Gründen.
Die Einbindung eines anderen Betriebssystems in den vorhandenen Bestand/die bestehende IT-Infrastruktur ist technisch nicht möglich. Das aktuell verwendete Betriebssystem iOS bzw. das Mobile Device Managementsystem "Jamf-School", welches speziell die besonderen schulischen Bedürfnisse erfüllt, stellt ein in sich geschlossenes System dar. Eine Kombination mit anderen Betriebssystemen ist nicht möglich.
Selbst wenn ein Mischbetrieb von verschiedenen Geräten/Betriebssystemen in unterschiedlichen Klassen technisch umsetzbar wäre, so ist dies nicht sinnvoll und aus organisatorischen/systemsicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar.
Dies ist auch vor dem Hintergrund der weiterhin anhaltenden besonderen Situation rund um das Corona-Virus und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer einheitlichen, stabilen und sicheren IT-Struktur zur Sicherstellung der Möglichkeit eines effektiven Distanzunterrichts zu sehen.
Darüber hinaus ist der regelhafte Schulbetrieb geprägt von einer Vielzahl von Nutzern mit einem sehr unterschiedlichen technischen Verständnis. Auch vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche Systemlandschaft zur Gewährleistung einer gleichförmigen, komplikationslosen und zuverlässigen Bedienbarkeit der im Unterricht verwendeten Geräte zwingend notwendig.
Die Beibehaltung des bestehenden Mobile Device Managementsystem "Jamf-School" ist ebenfalls notwendig. Hier ist eine einheitliche und zentrale Verwaltung sämtlicher Endgeräte zwingend zu gewährleisten.
Ein zweites Betriebssystem der Endgeräte oder ein Wechsel des Managementsystems würde die Erweite-rung der IT-Struktur durch ein weiteres, paralleles Managementsystem bedingen. Ein solcher Mischbetrieb zweier Systemlandschaften führt neben den vorgenannten Problemstellungen zusätzlich zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD4YT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rhein-erft-kreis.de