Rahmenvertrag Bürodrehstühle Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0019-11-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bürodrehstühle
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürodrehstühlen in verschiedenen Konfigurationen für die Zeit vom 01.07.2022 - 30.06.2026.
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg, Bürogebäude "Technopark" - Sozialamt Rathausallee 10 53757 Sankt Augustin, Nebenstelle Straßenverkehrtsamt / Jugendhilfezentrum Kalkofenstraße 2 53340 Meckenheim, Jugendhilfezentrum Hauptstraße 78 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Erziehungs- und Familienberatungsstelle Aachener Str. 16 53359 Rheinbach, Jugendhilfezentrum / Erziehungs- und Familienberatungsstelle Am Eichelkamp 17 53783 Eitorf, Erziehungs- und Familienberatungsstelle Brunnenallee 31 53332 Bornheim-Roisdorf
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürodrehstühlen in verschiedenen Konfigurationen für die Zeit vom 01.07.2022 - 30.06.2026.
Es werden voraussichtlich im ersten Vertragsjahr ca. 650 Stück und im zweiten Vertragsjahr ca. 200 Stück Bürodrehstühle benötigt. In den Folgejahren ist jährlich mit bis zu 50 Stühlen zu rechnen.
Die Höchstmenge der zu liefernden Bürodrehstühle wird auf 1.100 Stück festgelegt. Bei Erreichen dieser Anzahl endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Bürodrehstühle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steyerberg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31595
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDMT8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.