Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung Beratung und Dienstleistung zur Erstellung eines ERP-Systems für die Universität Stuttgart auf Basis von SAP S/4HANA im Rahmen eines Stufenkonzepts Referenznummer der Bekanntmachung: AP2021-001.2
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/
Abschnitt II: Gegenstand
Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung Beratung und Dienstleistung zur Erstellung eines ERP-Systems für die Universität Stuttgart auf Basis von SAP S/4HANA im Rahmen eines Stufenkonzepts
Auftragserweiterung der Beratung und Dienstleistung zur Erstellung eines ganzheitlichen zentralen ERP-Systems für die Universität Stuttgart auf Basis von SAP S/4HANA im Rahmen eines Stufenkonzepts. Die Universität Stuttgart beabsichtigt, SAP S/4HANA in mehreren Implementierungsstufen einzuführen und damit eine Modernisierung ihres bestehenden ERP-Systems zu erreichen.
- hier Beauftragung der Implemtierungsleistungen der Stufe 1b unter Erweiterung des Auftragsgegenstands.
Universität Stuttgart 70174 Stuttgart
Beratung und Dienstleistung zur Erstellung eines ganzheitlichen zentralen ERP-Systems für die Universität Stuttgart auf Basis von SAP S/4HANA im Rahmen eines Stufenkonzepts. Die Universität Stuttgart beabsichtigt, SAP S/4HANA in mehreren Implementierungsstufen einzuführen und damit eine Modernisierung ihres bestehenden ERP-Systems zu erreichen.
- hier Beauftragung der Implemtierungsleistungen der Stufe 1b unter Erweiterung des Auftragsgegenstands.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der
Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftraggeber bekundet hiermit seine Absicht, eine Nachtragsvereinbarung über eine Auftragserweiterung abzuschließen. Die Leistungen zur Implementierung der sog. Stufe 1(Leistungen Stufe 1b) werden unter Änderung und Erweiterung des Auftragsgegenstands beauftragt. Die Änderungen und Erweiterungen sind insbesondere auf Änderungen im Kontierungsmodell sowie höhere Abstimmungsaufwände zurückzuführen. Die Auftraggeberin stützt die Auftragserweiterung auf die Ausnahmeregelung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Denn in den ursprünglichen Vergabeunterlagen waren sowohl in den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung ("Aufgabenbeschreibung") als auch in den verfahrensleitenden Vergabeunterlagen (Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe, Beratungs- und Dienstleistungsvertrag) Optionen vorgesehen, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Zudem ändert sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Parallel stützt die Auftraggeberin die Auftragserweiterung auf die Ausnahmeregelung in § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, falls § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB für ein Vorgehen in "Projektstufen" nicht einschlägig sein sollte. Denn dass eine Änderung des Auftragsumfangs um die genannten Bedarfe notwendig werden würde, war für die Auftraggeberin zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar. Die Auftraggeberin hatte bereits ein stufenweises Vorgehen vorgesehen, um weitere Bedarfe abdecken zu können. Dass die Bedarfe über die "projekttypischen" Änderungen hinausgehen würden, war dagegen nicht vorhersehbar. Der Auftraggeber hatte die Auftragsinhalte in Bezug auf die im Auftrag folgenden Stufen auf Grundlage einer Vorstudie prognostiziert. Die Möglichkeit überschießender zusätzlicher Bedarfe in den nun von der Auftragsänderung betroffenen Bereichen stand nicht im Raum. Der Gesamtcharakter des Projektvertrags sowie des zu erstellenden ERP-Systems ändert sich durch die Änderung nicht, da es sich weiterhin um Beratungs-/Dienst- und Werkleistungen für das ERP-Projekt handelt. Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Wert bezieht sich auf die Gesamtvergütung für die Implementierung der Stufe 1, einschließlich Auftragsänderungen. Der Wert der Auftragsänderung übersteigt (wie von § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB verlangt), den Wert des ursprünglichen Gesamtauftrages um weniger als 50 %.
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 21/07/2022
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Uni-Campus Nord
D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 96777-0
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEC01
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.688.775.00 EUR
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELRWBZ