Reinigungsdienstleistungen Garten-, Friedhofs- und Forstamt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-152-Fe-O-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Reinigungsdienstleistungen Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Gebäudeinnenreinigung und Grundreinigung
Stadtkreis Stuttgart
Übernahme der Gebäudeinnenreinigung und Grundreinigung an 58 Objekten des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes im Stadtkreis Stuttgart.
Vertragsstart: 01.02.2023
Es ist eine Objektbesichtigung für Los 1 vor Angebotsabgabe vorgeschrieben.
Der Termin ist den Vergabeunterlagen (Anlage 6) zu entnehmen.
Glasreinigung
Stadtkreis Stuttgart
Übernahme der Glasreinigung in 57 Objekten des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes im Stadtkreis Stuttgart.
Vertragsstart: 01.02.2023
Es ist eine Objektbesichtigung für Los 2 vor Angebotsabgabe vorgeschrieben.
Der Termin ist den Vergabeunterlagen (Anlage 6) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Bei Kleinunternehmen ist eine Gewerbebestätigung ausreichend.
2.) Nachweis über den Eintrag in das Gewerbeverzeichnis der Handwerkskammer.
3.) Eigenerklärung des Bieters zu Sanktionsmaßnahmen der EU (Verordnung (EU) 2022/576), dass der Auftragnehmer a) kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, b) keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, ist.
1.) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit folgenden Deckungssummen:
5.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
3.000.000,00 € für Bearbeitungsschäden,
1.000.000,00 € für Schlüsselschäden,
250.000,00 € für Neuwert bei Schlüsselschäden,
3.000.000,00 € für Allmählichkeitsschäden,
3.000.000,00 € für Umweltsachschäden,
besteht oder im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
voraussichtlich 2026
1.) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8; § 124 Abs. 2 GWB.
2.) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise folgen aus § 125 Abs. 1 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland