Planung Technische Gebäudeausrüstung TGA nach § 55 HOAI Grundschule Brockhagen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinhagen
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Gebäudeausrüstung TGA nach § 55 HOAI Grundschule Brockhagen
Planung Technische Gebäudeausrüstung TGA nach § 55 HOAI für Neuerrichtung Grundschule Brockhagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Steinhagen beabsichtigt, den Bestandsbau der Grundschule im Ortsteil Brockhagen durch einen Neubau mit Ganztagsbereich und Mensa zu ersetzen. Insgesamt ist ein Raumprogramm mit einer Nutzungsfläche von ca. 2.400 m² vorgesehen. Durch den offenen Ganztagscharakter, multifunktionale Angebote und die Integrierung der örtlichen Bücherei soll der Neubau den Ortsteil Brockhagen bereichern und einen Ortsmittelpunkt bilden. Er soll für alle Bürger ansprechend und einladend wirken. Die Gemeinde Steinhagen strebt eine ökologische, wirtschaftliche und nachhaltige Realisierung des Projektes an. Mit den hier ausgeschriebenen Leistungen sollen die planerischen Grundlagen für die Technische Gebäudeausrüstung gelegt werden. Die Beauftragung erfolgt für die Grundleistungen des Leistungsbildes nach Anlage 15 zu § 55 HOAI für die Leistungsphasen 1-9 in den Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, sowie Gebäudeautomation. Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird zunächst fest für die Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) erteilt. Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 4-7 (Stufe 2) und 8-9 (Stufe 3). Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Über-tragung der Leistungen der Stufen 2 bis 3 besteht nicht. Außerdem werden Besondere Leistungen ausgeschrieben, die - mit wenigen Ausnahmen (siehe Anlage TGA-01 zur Leistungsbeschreibung) - optional beauftragt werden sollen.
Aus den rechtzeitig eingegangenen Bewerbungen werden mindestens 3, aber auch maximal 3 Bewerber, deren Eignung festgestellt wurde, für die Abgabe von Angeboten zugelassen. Sind mehr als 3 geeignete Bewerber am
Wettbewerb beteiligt, so werden die 3 bestgeeignetsten Bewerber als Bieter ausgewählt. Die Auswahl erfolgt mittels einer qualitativen und quantitativen Bewertung der vorgelegten Referenzen anhand der folgenden objektiven Kriterien und mit der jeweils angegebenen Gewichtung. Hierfür werden bis zu 3 Referenzen des einzelnen Bewerbers herangezogen. Werden mehr als 3 Referenzen benannt, werden nur die 3 besten Referenzen gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Kriterium „Referenz 1“ Gewichtung 33,3 % Maximal erreichbare Punktzahl 3. Kriterium „Referenz 2“ Gewichtung 33,3 % Maximal erreichbare Punktzahl 3. Kriterium „Referenz 3“ Gewichtung 33,3 % Maximal erreichbare Punktzahl 3.
Die qualitative Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt mittels eines Punktesystems. Je Referenz werden Punkte von 0 bis 3 nach folgenden Maßgaben vergeben:
3 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung bezieht und der Auftragsgegenstand die Neuerrichtung eines Schulgebäudes ist.
2 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung bezieht und der Auftragsgegenstand die Neuerrichtung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes ist.
1 Punkt: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung bezieht (Erfüllung der Mindestanforderungen).
0 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn die Referenz die vorstehenden inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten; Eigenerklärung Russland-Embargo; Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (s. Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 3 Monate sein. Der Auftraggeber behält sich vor, vom jeweiligen Bestbieter auf gesonderte Anfrage die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder – bei Freiberuflern – eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates zu fordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung des gesondert angeforderten Auszugs nicht älter als 3 Monate sein.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personen- und von mindestens 3 Million EUR für Sachschäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügt oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Versicherungsbestätigung anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Versicherungsbestätigung nicht älter als 3 Monate sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personen- und von mindestens 3 Millionen EUR für Sachschäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise: 1. Eigenerklärung, dass der Bieter über genügend Beschäftigte und Fachkräfte verfügt, um Aufträge dieser Art erfolgreich zu erfüllen.
2. Eigenerklärung zu Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber unter Angabe des Umfangs des Auftrags und des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des Namens des Auftraggebers.
Zu 1.: Mindestvoraussetzung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung: 6 Beschäftigte insgesamt, davon mindestens 2 Architekten oder Ingenieure oder vergleichbar.
Zu 2.: Mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Aufträge. Jede Referenz umfasst mindestens die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft. Jede Referenz umfasst die Planung der geforderten Referenzmaßnahme durch den Bewerber im Rahmen eines Auftrags, bei dem die Planung innerhalb der letzten 5 Jahre durch Übergabe an den Auftraggeber abgeschlossen wurde. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtbaukosten (KG 400 gemäß DIN 276) mehr als 1.100.000,00 € netto betragen und der Leistungsgegenstand die die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Errichtung eines Gebäudes ist.
Aufträge werden nur an Bieter vergeben, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung
die landesgesetzlichen Tariftreuevorschriften umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.