Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Rück- und Neubau einer Büroimmobilie im laufenden Betrieb (TDHD 1.BA), LPH 4-9, Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-TDHD1.BA-01.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tzdo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Rück- und Neubau einer Büroimmobilie im laufenden Betrieb (TDHD 1.BA), LPH 4-9,
Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Rück- und Neubau einer Immobilie im laufenden Betrieb, LPH 4-9; wesentliche Grundlagen:
-das Bestandsgebäude wird bis auf bestimmte Technikräume im UG und EG abgebrochen
-Neubau 5-geschossiger Bauriegel mit einer Gesamtfläche von ca. 8.500 m² BGF;
-Teile des bestehenden EG sowie das UG mit seinen technischen Anlagen wie Trafostation, Heizungsanlage, Neutralisationsanlage, usw., müssen für die Nutzung des dahinterliegenden Hallenbereiches weiter betrieben werden. Zu erhaltende Medienanbindungen zum nebenstehenden Bürogebäude sind beim Abriss zu berücksichtigen.
-Wesentliche Leistungen der Generalplanung:
- Objektplanung Gebäude, LPH 4-9
- Freianlagenplanung, LPH 4-9
- Tragwerksplanung, LPH 4-6
- TGA-Planung für folgende Anlagengruppen:
o GWA, LPH 4-9
o Wärmeversorgungsanlagen, LPH 4-9
o Lufttechnische Anlagen, LPH 4-9
o Starkstromanlagen, LPH 4-9
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, LPH 4-9
o Förderanlagen, LPH 4-9
o Nutzungsspez. Technik, LPH 4-9
o Gebäudeautomation, LPH 4-9
- Thermische Bauphysik (Wärmeschutz), LPH 4-7
- Bauphysik (Bauakustik/Schallschutz), LPH 4-7
Vergabe von Generalplanunsgleistungen für den Rück- und Neubau einer Büroimmobilie im laufenden Betrieb (TDHD 1. BA), LPH 4-9 Emil-Figge-Str. 76 44227 Dortmund
-Der Auftraggeber plant am Standort des TechnologieZentrumDortmund (TZDO) "Emil-Figge-Str. 76" den Rückbau eines Bestandsgebäudes und die Neuerrichtung eines Institutsgebäudes mit Büro- und Besprechungsflächen für den Aufbau eines Zentrums für Transferinfrastruktur. Das Grundstück hat insgesamt eine Fläche von 2.807 qm und ist effizient zugeschnitten. Das hier zu planende Gebäude soll eine BGF von rund 8.500 qm aufweisen. Zur baulichen Realisierung ist die vorhandene Bestandsimmobilie unter Berücksichtigung des Erhalts einiger technischer Funktionsflächen zurückzubauen. Die in Bereichen des EG und UG aufrechtzuerhaltende Infrastruktur versorgt die umliegenden Liegenschaften und ist zwingend zu schützen.
Im Zuge der ersten Planungsschritte wurden die LPH 1-3 (HOAI) durch ein Generalplanungsbüro erbracht. Die hieraus erworbenen Grundlagen sind Teil der fortzuführenden Planungsleistungen gemäß der HOAI-LPH 4-9.
-Im Übergangsbereich zwischen TZDO und Technologiepark mit überwiegend 3-geschossiger Bebauung im Westen sowie universitärer Nutzung mit bis zu 12 Geschossen im Osten wurde eine städtebaulich verträgliche Neubebauung mit 5 Vollgeschossen im westlichen Teil sowie abgestaffelt 4 Vollgeschossen im östlichen Teil des Gebäudes gewählt.
Das aus flächenwirtschaftlicher Erwägung nun als s. g. Zweibund konzipierte Bürogebäude nimmt wichtige städtebauliche Gebäudekanten auf: Bauflucht des Technologieparks im Westen sowie die Längsabmessung der s.g. "Grünen Industriehalle" im Süden. Zudem wird durch Rückstaffelung des westlichen Gebäudeflügels ein angemessener Abstand zum vorgelagerten Eingangsbauwerk der vorhandenen H-Bahn-Haltestelle eingehalten. Besucher und Bedienstete betreten den im Rahmen der LPH 3 geplanten Neubau mittig in zentraler Gebäudelage. Über ein Foyer mit angeschlossenen Aufzügen und zentralem Treppenhaus erfolgt die Erschließung der 3 bzw. 4 Obergeschosse sowie der notwendigen Räume im UG. Weitere Erschließungskerne befinden sich an den jeweiligen Flügelenden und stellen zudem die erforderlichen Flucht- und Rettungswege sicher.
Das Bürogebäude zeichnet sich durch seine flächenwirtschaftliche und bedarfsdeckende Bauweise aus. Nachgewiesen ist eine überwiegend klassische Büroraumgestaltung für Einzel-, Doppelbüros, ggf. Gruppenarbeitsräume. Innerhalb der Brandbekämpfungsabschnitte ist auch eine offenere Grundrissgestaltung bis hin zum Großraum möglich. Dazu wurden Flure bis auf notwendigen Ausnahmen im 1.OG vermieden. Eine spezifische Grundrissgestaltung kann geplant werden, sobald Nutzer feststehen. Im Westen des Gebäudes erfolgt im EG eine bauliche Anbindung an das benachbarte Bürogebäude des TZDO. Mittig im Gebäude wird es eine eingeschossige bauliche Anbindung an die "Grüne Halle" geben. Die unterbrechungsfreie technische Versorgung der "Grünen Halle" erfordert den Erhalt der entsprechenden Technikzentralen im östlichen Teil des Bestandsgebäudes (EG). Sie bleiben daher bestehen und werden zum Teil überbaut.
Die Fassaden des Gebäudes werden mit Fensterbändern horizontal gegliedert. Das Achsraster der Innenstützen beträgt 3,75 m. Die Fensterbänder verlaufen vor den Fassadenstützen. Trennwände sollen alle 1,875m -an jeder Fassadenstütze, sowie in Feldmitte- angebaut werden können. Die Fassade ist auf eine freie Lüftung ausgelegt, die Fensterflügel sind öffenbar.
Ein vollflächiger, sandfarbener Klinker ist im Rahmen der bisherigen Planung an den Brüstungsbändern und geschlossenen Flächen des vier- bis fünfgeschossigen Büroriegels vorgesehen. Hier wird voraussichtlich mit dem Gestaltungsausschuss der Stadt Dortmund eine Gestaltung der Fassade noch abzustimmen sein. Der Sockel des fünfgeschossigen Büroriegels wird mit einem dunklen Klinker samt Fuge abgesetzt. In Vormauerflächen der Nordfassade zwischen Achsen (8) 9 und 10 setzt ein Relief die Fensterbänder fort. Um einen Bezug zum Bestand herzustellen, soll ein farbliches Absetzen von Details in Ausbau, Fenstern und Türen im Bereich des Foyers im Resedagrün der Halle weiter untersucht werden.Die Fassaden der Verbindungsflügel zur "Grünen Halle" und dem TZDO 2.BA werden mit mineralischem WDVS mit dickschichtigem Edelkratzputz bekleidet.
Die auch in anderen Immobilien des TZDO bestehenden wirtschaftlichen und in der Praxis erprobten Baustandards werden berücksichtigt (z.B. Abhangdecken als Kassettendecken in den Büroräumen, GK-Trennwände, Allgemeine Büroräume werden mit Schlüsselschließung (PZ) ausgestattet, abschnittsbildende Türen im Verlauf der Flure werden mit digitalem Offline-System ausgestattet).
Die Verdichtung der Bebauung auf dem Grundstück bedingt eine Reduktion vorhandener Grünflächen. Dachflächen werden, wo möglich, extensiv begrünt und mit einer PV-Anlage ausgestattet. Darüber hinaus werden Grünflächen auf unbefestigten Flächen neu angelegt.
Baurechtlich erforderliche PKW- Stellplätze werden in einer neu zu bauenden Parkpalette auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Erforderliche Fahrradstellplätze werden in einem neu zu errichtenden Fahrradunterstand untergebracht. Das Doppelparksystem ist mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Die beengte bauliche Situation durch die Nachbargebäude und die H- Bahn, der Abbruch des Gebäudes unter teilweisem Erhalt des Kellers und vor allem die durchgängige Versorgung und Anlieferbarkeit der "Grünen Halle" sind bei der Erstellung des Konzeptes zur Baustellenlogistik zu berücksichtigen.
Folgende Planungsleistungen werden im Rahmen des VgV-Verfahren der Generalplanungsleistungen gemeinsam ausgeschrieben:
- Objektplanung Gebäude LPH 4-9
- Freianlagenplanung LPH 4-9
- Tragwerksplanung LPH 4-6
- TGA-Planung für folgende Anlagengruppen:
o GWA LPH 4-9
o Wärmeversorgungsanlagen LPH 4-9
o Lufttechnische Anlagen LPH 4-9
o Starkstromanlagen LPH 4-9
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen LPH 4-9
o Förderanlagen LPH 4-9
o Nutzungsspez. Technik LPH 4-9
o Gebäudeautomation LPH 4-9
- Thermische Bauphysik (Wärmeschutz) LPH 4-7
- Bauphysik (Bauakustik/Schallschutz) LPH 4-7
Projekt: Transferinfrastruktur Digital Hub Dortmund (TDHD)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenes
Bewerberformular, um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular
steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der
Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung
Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.
III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die
Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur
Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung
des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten
Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der
Auftraggeber/-in Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich;
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen
spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche/
telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und
der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber
von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie
für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.
Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die
Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA1RW5J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]