Take Off- Ready For Future 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: V22/59/130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Take Off- Ready For Future 2022
Leistungsgegenstand ist ein Angebot für junge Menschen i.d.R. unter 25 Jahren im Übergang von Schule in den Beruf, mit dem Ziel, diese durch Empowerment zu stärken, das Selbstbewusstsein zu erhöhen und ihre sozialen Kompetenzen zu verbessern, um erfolgreich auf dem Weg von Schule in den Beruf unterstützt und in Ausbildung vermittelt zu werden.
Grundlage der Leistung ist § 16 h SGB II.
Jugendliche stellen nach der Schule die Weiche für eine gelungene berufliche und soziale Integration. Wenn sich junge Menschen an diesem sensiblen Punkt in ihrem Lebenslauf machtlos fühlen, hemmt das ihre Entwicklung langfristig. Die Maßnahme soll hier ansetzen und die Jugendlichen aktivieren, ihre eigenen Interessen und Talente zu entdecken. Davon ausgehend soll das Angebot die Jugendlichen dabei unterstützen, diese Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Maßnahme soll für die jungen Menschen eine Möglichkeit sein, sich selbstgesteuert zu entfalten. Ihr Potenzial soll direkt bei der Entwicklung und Durchführung des Angebotes gewinnbringend genutzt werden.
Das Interessengebiet junger Menschen liegt meist in der Nutzung von Social-Media-Diensten, wie WhatsApp, Instagram, Snapchat, YouTube etc. Jugendlichen ist es meist wichtig, Teil einer Online Community zu sein, in der sie chatten, liken, sharen und posten. In diesem digitalen Raum können sie das tun, was für sie wichtig ist, die Hemmschwelle sich hier aktiv einzubringen ist wesentlich geringer, als in der realen Welt. Jugendliche können sich hier unbeobachtet von den Erwachsenen bewegen.
Durch den Umgang und die Nutzung von Social Media können Jugendliche ihre eigenen Gedanken in einer Peergroup austauschen und sich somit von den eigenen Eltern ablösen, die Entwicklung einer eigenen Identität kann hierdurch durchaus begünstigt werden. Auch weitere Kompetenzen, wie Selbstvermarktung, digitales Know-How, Kreativität, etc. sind Fähigkeiten, die sich durch den Umgang mit Social Media aufbauen und erweitern.
Insbesondere nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass Jugendliche ihre eigene Wirkmächtigkeit und ihre Selbstwirksamkeit neu entdecken und selbstbewusst ins Berufsleben starten. Aus diesem Grund wird die Maßnahme mit den Jugendlichen gemeinsam geplant und durchgeführt. Durch Angebote zum individuellen und kollektiven Empowerment können Resilienz aufgebaut, das Selbstbewusstsein der Jugendlichen gestärkt und wichtige soziale Kompetenzen verbessert werden.
Die Maßnahme bietet Jugendlichen die Möglichkeit, Schlüsselkompetenzen und Fachkompetenzen zu entwickeln. Dabei sollen sowohl Referentinnen und Referenten engagiert werden, als auch die Jugendlichen selbst als Anleiter von Workshops zum Einsatz kommen. Insbesondere bei der Vermittlung von Fachkompetenzen innerhalb wöchentlicher Angebote können Jugendliche eingebunden werden. Junge Menschen können sich so auf Augenhöhe gegenseitig fördern und voneinander lernen.
Grundlegendes Instrument zu Beginn der Maßnahme ist die Kompetenzanalyse. Diese liefert wichtige Informationen über die Ressourcen und Fähigkeiten der Jugendlichen, die bei der individuellen Zielsetzung berücksichtigt werden. Auch hier wird bereits mit den Jugendlichen besprochen, welche Rolle die Gruppe bei der Erreichung individueller Ziele spielen kann.
Es sollen mind. 45 Kundinnen/Kunden des kommunalen Jobcenters unter 25 Jahren für die Maßnahme gewonnen werden. Auch andere Teilnehmende, die nicht im Leistungsbezug stehen, können teilnehmen und sollen in das Projekt einmünden (Verteilung ca. 70% TN im ALG-II-Bezug, ca. 30% TN außerhalb ALG II).
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Leistungsgegenstand ist ein Angebot für junge Menschen i.d.R. unter 25 Jahren im Übergang von Schule in den Beruf, mit dem Ziel, diese durch Empowerment zu stärken, das Selbstbewusstsein zu erhöhen und ihre sozialen Kompetenzen zu verbessern, um erfolgreich auf dem Weg von Schule in den Beruf unterstützt und in Ausbildung vermittelt zu werden.
Grundlage der Leistung ist § 16 h SGB II.
Jugendliche stellen nach der Schule die Weiche für eine gelungene berufliche und soziale Integration. Wenn sich junge Menschen an diesem sensiblen Punkt in ihrem Lebenslauf machtlos fühlen, hemmt das ihre Entwicklung langfristig. Die Maßnahme soll hier ansetzen und die Jugendlichen aktivieren, ihre eigenen Interessen und Talente zu entdecken. Davon ausgehend soll das Angebot die Jugendlichen dabei unterstützen, diese Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Maßnahme soll für die jungen Menschen eine Möglichkeit sein, sich selbstgesteuert zu entfalten. Ihr Potenzial soll direkt bei der Entwicklung und Durchführung des Angebotes gewinnbringend genutzt werden.
Das Interessengebiet junger Menschen liegt meist in der Nutzung von Social-Media-Diensten, wie WhatsApp, Instagram, Snapchat, YouTube etc. Jugendlichen ist es meist wichtig, Teil einer Online Community zu sein, in der sie chatten, liken, sharen und posten. In diesem digitalen Raum können sie das tun, was für sie wichtig ist, die Hemmschwelle sich hier aktiv einzubringen ist wesentlich geringer, als in der realen Welt. Jugendliche können sich hier unbeobachtet von den Erwachsenen bewegen.
Durch den Umgang und die Nutzung von Social Media können Jugendliche ihre eigenen Gedanken in einer Peergroup austauschen und sich somit von den eigenen Eltern ablösen, die Entwicklung einer eigenen Identität kann hierdurch durchaus begünstigt werden. Auch weitere Kompetenzen, wie Selbstvermarktung, digitales Know-How, Kreativität, etc. sind Fähigkeiten, die sich durch den Umgang mit Social Media aufbauen und erweitern.
Insbesondere nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass Jugendliche ihre eigene Wirkmächtigkeit und ihre Selbstwirksamkeit neu entdecken und selbstbewusst ins Berufsleben starten. Aus diesem Grund wird die Maßnahme mit den Jugendlichen gemeinsam geplant und durchgeführt. Durch Angebote zum individuellen und kollektiven Empowerment können Resilienz aufgebaut, das Selbstbewusstsein der Jugendlichen gestärkt und wichtige soziale Kompetenzen verbessert werden.
Die Maßnahme bietet Jugendlichen die Möglichkeit, Schlüsselkompetenzen und Fachkompetenzen zu entwickeln. Dabei sollen sowohl Referentinnen und Referenten engagiert werden, als auch die Jugendlichen selbst als Anleiter von Workshops zum Einsatz kommen. Insbesondere bei der Vermittlung von Fachkompetenzen innerhalb wöchentlicher Angebote können Jugendliche eingebunden werden. Junge Menschen können sich so auf Augenhöhe gegenseitig fördern und voneinander lernen.
Grundlegendes Instrument zu Beginn der Maßnahme ist die Kompetenzanalyse. Diese liefert wichtige Informationen über die Ressourcen und Fähigkeiten der Jugendlichen, die bei der individuellen Zielsetzung berücksichtigt werden. Auch hier wird bereits mit den Jugendlichen besprochen, welche Rolle die Gruppe bei der Erreichung individueller Ziele spielen kann.
Es sollen mind. 45 Kundinnen/Kunden des kommunalen Jobcenters unter 25 Jahren für die Maßnahme gewonnen werden. Auch andere Teilnehmende, die nicht im Leistungsbezug stehen, können teilnehmen und sollen in das Projekt einmünden (Verteilung ca. 70% TN im ALG-II-Bezug, ca. 30% TN außerhalb ALG II).
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Verlängerungsoption: 13.06.2024 - 12.06.2026
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Preis-/Leistungsverhältnis (%): 30 / 70
Aufschlüsselung der Leistungskriterien:
1 Ziele/Grundverständnis der eigenen Arbeit 15%
2 Auseinandersetzung mit der Zielgruppe 15 %
3 Strategie/Maßnahmendurchführung 60 %
4 Erfahrung 10 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Take Off- Ready For Future 2022
Ort: Solingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.