Rahmenvereinbarung über die mechanische Beseitigung des Eichenprozessionsspinners durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die mechanische Beseitigung des Eichenprozessionsspinners durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm
Die Stadt Hamm schreibt die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm europaweit aus.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Pelkum und Rhynern
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Pelkum und Rhynern der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Mitte und Herringen
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Mitte und Herringen der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich Beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Bockum-Hövel
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in dem Stadtgebiet Bockum-Hövel der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Heessen
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in dem Stadtgebiet Heessen der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Uentrop
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in dem Stadtgebiet Uentrop der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Pelkum und Rhynern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.baumdienst-Enbergs.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Mitte und Herringen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.stamm-und-ast.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Bockum-Hövel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.baumdienst-lerche.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Heessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mennigmann.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Uentrop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erwitte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.baumpflege-klueckers.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Leistungsbeschreibung
2. Bewerbungsbedingungen
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen
4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
5. Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDBLC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html