Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung und Umsetzung einer Arbeitgebermarke (Employer Branding) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-SR00000103
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung und Umsetzung einer Arbeitgebermarke (Employer Branding)
Der Landesbetrieb IT.NRW erwartet basierend auf den bereits umgesetzten Maßnahmen und der Employer Value Proposition (EVP) ein maßgeschneidertes Kreativkonzept für den weiteren Ausbau seiner Arbeitgebermarke.
Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass die Leistungen hauptsächlich remote erbracht werden können.
Gesucht wird eine erfahrene Employer-Branding-Agentur, die den Landesbetrieb IT.NRW auf dem bundesweiten deutschen Markt - mit klarem Fokus auf Nordrhein-Westfalen - unterstützt.
Gegenstand der Ausschreibung sind
1. die weitere strategische Umsetzung der Arbeitgebermarke für den Landesbetrieb IT.NRW, die sowohl die Mitarbeiterbindung, als auch die Personalgewinnung im Fokus hat.
2. aufbauend auf den bereits umgesetzten Maßnahmen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Maßnahmen in der Umsetzung:
1. Erstellung bzw. Optimierung von Social Media Profilen in Xing, LinkedIn und Kununu
2. Überarbeitung der Karrierewebseite
3. Überarbeitung der Stellenanzeigen
Die Profile in den genannten "Social Media Profilen" sind inhaltlich überarbeitet oder neu erstellt worden. Die Stellenanzeigen wurden inhaltlich und strukturell überarbeitet. Hierbei stand die einheitliche Qualität der Anzeigentexte im Fokus.
Durch eine zielgerichtete Umsetzung einer klaren und modernen Arbeitgebermarke sollen folgende Ziele erreicht werden:
Im Hinblick auf den zunehmend spürbar werdenden Fach- und Nachwuchskräftemangel und die Konkurrenz mit anderen Institutionen um Talente werden die Rekrutierung und die Bindung der Beschäftigten immer wichtiger. Bei der Werbung um qualifizierte Nachwuchs- und Arbeitskräfte befindet sich der Landesbetrieb im Wettbewerb zum Bund, anderen Ländern und der Privatwirtschaft. Daher soll eine Arbeitgebermarke "IT.NRW", die mit attraktiven personalpolitischen Angeboten und Arbeitsbedingungen wirbt, entwickelt werden.
Besonderes Augenmerk wird auf kreatives und innovatives Ideenreichtum, Exzellenz in der Umsetzung sowie ein gutes Prozess- und Projektmanagement gelegt. Dabei ist u.a. eine enge und souveräne Zusammenarbeit mit den anderen Agenturen und Dienstleistern von IT.NRW erforderlich. Es werden daher hohe Anforderungen an Kooperationsfähigkeit und -willen gestellt.
Im Zuge dieser Aufgabe verfolgt der Landesbetrieb IT.NRW das folgende Ziel:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binden, motivieren und als Markenbotschafter von und für IT.NRW gewinnen.
- Zukunftsorientiertes Recruiting stärken, um passgenaue Beschäftigte zu gewinnen.
- Ganzheitlicher Markenauftritt und eine starke Arbeitgebermarke schaffen.
- Schaffung einer auf IT.NRW zugeschnittene Kommunikationsstrategie.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Rahmenvertrag beträgt 2.000.000 Euro (Höchstwert). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstgrenze ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDFS4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.