Stadt Xanten Planungswettbewerb "Neubau Städtisches Stiftsgymnasium in Xanten" Referenznummer der Bekanntmachung: W36/22

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Xanten
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.xanten.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUMR3R2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUMR3R2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Xanten Planungswettbewerb "Neubau Städtisches Stiftsgymnasium in Xanten"

Referenznummer der Bekanntmachung: W36/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Xanten beabsichtigt die Durchführung eines Planungswettbewerbs "Neubau Stiftsgymnasium Xanten".

Dem Wettbewerb wird ein offenes Bewerbungsverfahren zur Auswahl von Teilnehmern vorgeschaltet.

Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV), an dem sämtliche Preisträger beteiligt werden.

Die Umsetzung des Projektes soll in der Regel mit dem Gewinner erfolgen. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts werden im Rahmen des nachgeschalteten Verhandlungsverfahrens mit 50% berücksichtigt. Daneben wird der Preis (30%) sowie die Darstellung der konkreten Herangehensweise (20%) angemessen berücksichtigt. Die Wertungssystematik wird im Rahmen des VgV-Verfahrens erläutert.

Gegenstand des VgV-Verfahrens sind folgende Planungsleistungen:

- Objektplanung (Gebäude, Innenräume) für den Neubau der Schule gemäß § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 5 (5 teilweise), teilweise 8 (Sicherung Bauqualität) sowie

- Objektplanung (Freianlagen) für die freiraumplanerische Umgestaltung des engeren Plangebiets (Schulhof, Freianlagen Schule) gemäß § 39 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 11 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 5 (5 teilweise), teilweise 8 (Sicherung Bauqualität).

Die Stadt Xanten beabsichtigt, das Projekt als GU-Projekt umzusetzen. Daher wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungsphase 5 eine funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich Leitdetails erwartet. Die Einhaltung der Leistungsbeschreibung ist im Rahmen der Ausführung zu prüfen und die Bauqualität und Qualität des Entwurfes sicherzustellen.

Für den Ideenteil mit der Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive gibt es zunächst kein Auftragsversprechen, die Beauftragung zur Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans (städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51, AKBW für das weitere Wettbewerbsgebiet) wird jedoch optional angedacht.

Der Abruf der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Bei der Bestimmung der Stufen stellen die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die jeweiligen weiteren einzelnen Leistungsstufen der HOAI jeweils separate Stufen der Beauftragung dar:

a) Zunächst werden die Leistungsphase 1 bis 3 als erste Stufe beauftragt.

b) Die weiteren Leistungsphasen werden - jeweils untergliedert nach den Leistungsphasen nach der HOAI - durch ein gesondertes Schreiben des Auftraggebers beauftragt.

Im zu schließenden Vertrag wird ein verbindliches Kostenziel für die weitere Planung festgelegt werden. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen.

Die beabsichtigte Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.

Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Wettbewerbsteilnehmenden die Verfahrensbedingungen und Termine des Wettbewerbs an.

Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag / Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert eigene Vergabeverfahren durchgeführt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern nach folgender Maßgabe gesucht:

Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter/innen) muss teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern sie am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und ihre zu benennenden bevollmächtigten Vertreter und der Entwurfsverfasser die fachlichen Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die für natürliche Personen geltenden, jeweiligen fachlichen Teilnahmeforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt ein Bewerber die fachlichen Voraussetzungen alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern/innen, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter/in ist bzw. sind dann im Bewerbungsbogen explizit zu nennen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.

1) Anforderungen an wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre

Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von EUR 1.000.000 (netto) pro Jahr für die Objektplanung zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

1.2 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden mit Deckungssummen über mindestens EUR 5,0 Mio. je Schadensfall. Der Nachweis kann durch Kopie der Versicherungsbestätigung oder durch Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, erbracht werden.

2) Anforderungen an technische und berufliche Leistungsfähigkeit

2.1 Qualifikation der für die Objektplanung und Objektüberwachung (Gebäude, Räume) vorgesehenen Mitarbeiter

Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen sind folgende Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Einschlägiger Studienabschluss (Architektur oder vergleichbar) und Eintragung als "Architekt" gemäß § 4 BauKG bei der Architektenkammer, (2) einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren, (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Baumaßnahmen im Schul- und Bildungsbereich,(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Neubaumaßnahmen mit Baukosten über EUR 5,0 Mio. (netto, KG 300-400), (5) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Fördermittelprojekten und öffentlichen Ausschreibungen, (6) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen "Nachhaltiges Bauen" und/oder der Begleitung von einschlägigen Zertifizierungsprozessen für Nachhaltiges Bauen.Die Mindestanforderungen können auch durch mehrere Berufsträger des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.

2.2 Qualifikation der für die Objektplanung und Objektüberwachung (Freianlagen) vorgesehenen Mitarbeiter

Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen sind folgende Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Einschlägiger Studienabschluss (Landschaftsarchitektur oder vergleichbar) und Eintragung als "Landschaftsarchitekt" gemäß § 4 BauKG bei der Architektenkammer, (2) einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren.

3) Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre

Es werden vergleichbare Referenzprojekte gewertet.

Mindestanforderungen:

(a) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekte nachzuweisen, bei denen sämtliche folgenden Merkmale in der gleichen Referenz vorliegen: (1) Planungsleistungen Objektplanung (Gebäude, Innenräume, LP 2-5), von (2) Neubaumaßnahmen, (3) im Schul- und Bildungsbereich, mit (4) Baukosten von über EUR 5,0 Mio. (netto, KG 300-400).

(b) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt nachzuweisen, bei dem folgende Merkmale in der gleichen Referenz vorliegen: (1) Planungsleistungen Objektplanung (Freianlagen, LP 2-5), von (2) Freianlagen im öffentlichen Raum oder im Schul- und Bildungsbereich.

Die wesentlichen Projektleistungen der Referenzen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.01.2017 bis zum Ende Teilnahmefrist) abgeschlossen worden sein. Die Referenzen können nur gewertet werden, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien (Richtlinie 2005/36) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen, wenn der Projektverantwortliche die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten im Wettbewerb durch das Preisgericht nach RPW 2013 herangezogen:

- Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes,

- Einbindung des Schulgeländes in die stadträumliche Situation,

- Architektonische Gestaltqualität,

- Qualität der Freiraumgestaltung,

- Funktionale Qualität,

- Umsetzung Raumprogramm in Verbindung mit dem pädagogischen Konzept,

- Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption

- Wirtschaftlichkeit

Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/08/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von EUR 320.000 Euro (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2021) sowie dem Merkblatt 51 der AKBW ermittelt. Die Wettbewerbssumme wird folgendermaßen in Aufwandsentschädigung und Preissumme aufgeteilt:

Preissumme:

1. Preis: 110.000 Euro

2. Preis: 65.000 Euro

3. Preis: 47.500 Euro

Für Anerkennungen stehen insgesamt 45.000 Euro zur Verfügung (Gesamt = 267.500,00 Euro (brutto, incl. 19% MwSt.)).

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbwerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Aufwandsentschädigung: Jedem der insgesamt 15 teilnehmenden Teams wird bei fristgerechter Einreichung aller wesentlicher geforderten Abgabeleistungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.500,00 Euro (brutto, incl. 19% MwSt.) ausgezahlt. (Gesamt = 52.500,00 Euro (brutto, incl. 19% MwSt.)). Nicht ausgezahlte Aufwandsentschädigungen werden der Preissumme zugeschlagen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner, Dortmund
Michael von Ooyen, Architekt
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln / Bochum
Dagmar Grote, Architektin, Ahaus / Dortmund
Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
Thomas Sternhagel, Architekt, Stuttgart
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Niklas Franke, Technischer Dezernent Xanten
Astrid Fischer, Leiterin GB Hochbau und Gebäudemanagement / stellv. Vorstand DBX
Corinna Dickmann, Schulleiterin Städtisches Stiftsgymnasium Xanten
Peter Schneider, Vorsitzender Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Xanten
N.N., Vertreter der CDU-Fraktion
N.N., Vertreter der SPD-Fraktion
N.N., Vertreter der Fraktion FBI

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Architektenkammer NRW hat den Realisierungswettbewerb auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 geprüft. Der Planungswettbewerb der Stadt Xanten läuft unter der Registrier-Nr. W36/22.

Vorbehaltlich von Änderungen wurden folgende Termine für den Planungswettbewerb festgelegt:

Bewerbungszeitraum: 07.07.2022 - 09.08.2022

Versand der Auslobung: 05.09.2022

Schriftliche Rückfragen: 22.09.2022

Preisrichtervorbesprechung und Rückfragekolloquium: 30.09.2022

Abgabe der Wettbewerbspläne: 25.11.2022

Abgabe der Wettbewerbsmodelle: 02.12.2022

Preisgerichtssitzung: 26.01.2023

Bekanntmachungs-ID: CXP4YUMR3R2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2022

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Herne
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Herten
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Hille
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Horn-Bad Meinberg
Hörstel
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
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Selm
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Sendenhorst
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Simmerath
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