Beauftragung des Fortbetriebs einer Deponie

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahsk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beauftragung des Fortbetriebs einer Deponie

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90530000 Betrieb einer Mülldeponie
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beauftragung des Fortbetriebs einer Deponie der Deponieklasse DK I – insbesondere Entsorgung der EWC-Schlüssel 100903, 170101, 170102, 170103, 170107, 170504, 170802.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4 500 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Deponie Bestwig, Gemarkung Vermelde, Flur 29, Flurstücke 19, 20, 75

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber bekundet hiermit die Absicht, die Auftragnehmerin mit dem Fortbetrieb der Deponie Bestwig, Gemarkung Vermelde, Flur 29, Flurstücke 19, 20, 75, Restvolumen ca. 113.000 m³, zu beauftragen.

Die Beauftragung soll 15 Tage nach der Bekanntmachung erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die bisherige Betreiberin (BB) beabsichtigt die Übertragung der Deponie auf die Auftragnehmerin (AN). Die Auftragsvergabe des Auftraggebers (AG) an die AN kann ohne Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) erfolgen.

1. Der AG hat stets für die Entsorgung von Boden- und Bauschutt im Hochsauerlandkreis (HSK) Dritte beauftragt, die ihre Deponie im eigenen wirtschaftlichen Risiko betreiben. Der AG hat mögliche Deponiestandorte untersucht. Alle im HSK genehmigten Deponien, gerade DK I, sind im Abfallentsorgungskonzept 2017 aufgeführt. Für alle Betreiber liegen jeweils Betreiberverträge (BV) vor.

Der Fortbetrieb der Deponie Bestwig ist wichtig für die Entsorgungssicherheit. Alle im Abfallkonzept aufgeführten und genehmigten Boden- und Bauschuttdeponien haben eine Beauftragung nach § 22 KrWG erhalten. Daher muss der AG keine Auswahlentscheidung betreffend die Bedarfsdeckung treffen. Wettbewerber außerhalb des HSK kommen derzeit nicht in Betracht. Auch übersteigt außerhalb des HSK die Nachfrage nach Deponieflächen das vorhandene Angebot. Im Falle der Nichtbeauftragung wären eine Stilllegung der Deponie Bestwig und eine Gefährdung der Entsorgungssicherheit zu befürchten.

2. Die AN übernimmt auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags mit der BB die Deponie samt Anlagen. Der AG hat keinen Einfluss auf die Vereinbarung.

3. Selbst, wenn eine Vergabeentscheidung möglich wäre, wäre der Schwellenwert für die Konzessionsvergabe (5.382.000 Euro) nicht erreicht. Nach der Berechnung des AG liegt der Auftragswert (Restkapazität ca. 200.000 Tonnen) bei ca. 4,5 Mio. Euro. Die Beauftragung ist eine Konzession. Die AN übernimmt das Betriebs- und Einnahmerisiko. Dabei genügt es, dass die AN das Vergütungsausfallrisiko übernimmt. Die ältere Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.10.2011, VII-Verg 51/11) steht nicht entgegen. In dem entschiedenen Fall hatte eine Kommune alle Entsorgungsaufgaben auf ihre AN als Konzession übertragen. Das OLG lehnte eine Konzession ab; es liege eine Umgehung des Vergaberechts vor. Damals war die Konzessionsvergabe nicht geregelt. Weiterhin erklärte das OLG, die Entsorgungspflicht verbliebe beim AG, daher werde das Risiko nicht ausreichend auf die AN übertragen. In diesem Zusammenhang verwies das OLG u. a. auf § 56 WHG. Diese Rechtsprechung ist schon damals kritisiert worden. Inzwischen ist die EU-Richtlinie 2014/23/EU („RL“) in Kraft und in deutsches Recht umgesetzt. Die RL regelt die Konzessionsvergabe. Sie stellt klar, dass jede Beschaffung von Dienstleistungen der RL unterfällt, sofern das wirtschaftliche Risiko bei der AN liegt. Die RL stellt klar, dass es für die Bewertung als Konzession nicht auf die öffentlichen Pflichten ankommt, sondern nur auf die Verteilung des wirtschaftlichen Risikos. Ergänzend ist zu beachten, dass die RL Ausnahmen für die Wasserwirtschaft vorsieht, nicht für die Abfallwirtschaft. Der Verweis auf § 56 WHG greift nicht. Die Annahme der Konzession deckt sich auch mit der Tatsache, dass der AG in der Lage ist, Abfälle per Satzung aus der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht zu entlassen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bestwig
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59909
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 500 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftragsvergabe ist ohne die vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) zulässig, § 135 Abs. 3 GWB. Der öffentliche Auftrag-geber (AG) ist öffentlicher Entsorgungsträger. Er hat die ordnungsgemäße Entsorgung im Hochsauerlandkreis (HSK) sicherzustellen. Der AG kann Dritte mit der Erfüllung seiner Pflichten beauftragen, § 22 KrWG. Dritte betreiben im HSK 3 DK I-Deponien. Weitere DK 0-Deponien sind vorhanden. Eine der DK I-Deponien ist die Deponie Bestwig. Der AG hatte mit der bisherigen Betreiberin (BB) einen Betreibervertrag (BV) abgeschlossen. Die BB darf im Rahmen der geltenden Genehmigungen die im HSK anfallenden Abfälle der EWC-Schlüssel 100903, 170101, 170102, 170103, 170107, 170504, 170802 entsorgen. Die BB handelte ei-genverantwortlich und im eigenen wirtschaftlichen Risiko. Die Eigentumsverhältnisse an der Deponie und den Einrichtungen blieben durch den BV unberührt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg.muenster.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2931820
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2022

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