Hellingskampschule - Neubau / Holzlamellendecke Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6084EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule - Neubau / Holzlamellendecke
Vergeben werden Leistungen für die Holzlamellendecke für das Bauvorhaben Hellingskampschule Bielefeld - Neubau, Herforder Straße 263, 33609 Bielefeld.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet:
- Parallelholzlamellendecke mit integrierten Schallabsorbern: 1.500 m2
- Revisionsklappe in Lamellenoptik: 165 Stk
- Stahlblech-UK für bauseitige Linearleuchten: 215 Stk
- Deckenausschnitt 100/3.000 mm für Trägerprofilsystem: 18 m
Hellingskampschule Herforder Straße 263 33609 Bielefeld
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet:
- Parallelholzlamellendecke mit integrierten Schallabsorbern: 1.500 m2
- Revisionsklappe in Lamellenoptik: 165 Stk
- Stahlblech-UK für bauseitige Linearleuchten: 215 Stk
- Deckenausschnitt 100/3.000 mm für Trägerprofilsystem: 18 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hellingskampschule - Neubau | Holzlamellendecke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coswig
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9W6B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind