Beschaffung und Betrieb eines neuen UCC-Systems für die Stadt Iserlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 042/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Betrieb eines neuen UCC-Systems für die Stadt Iserlohn
Lieferung, Installation und Betrieb von Hard- und Software für ein UCC-System; Kommunikations- und Fernmeldeanlage
Beschaffung eines UCC-Systems
Stadt Iserlohn Schillerplatz 7 58636 Iserlohn
siehe Bewerbungsbogen
Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung: 0,1 % / Werktag
max. 5 % der Abrechnungssumme
Beschaffung eines losgelösten Gateways
Stadt Iserlohn Schillerplatz 7 58636 Iserlohn
siehe Bewerbungsbogen
Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung: 0,1 % / Werktag
max. 5 % der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Betrieb eines neuen Unified Communications & Collaborations Systems für die Stadt Iserlohn
Nationale Identifikationsnummer: DE141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walddorfhäslach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDQ9WD0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iserlohn.de