Auswahl und Einführung eines Zeitdatenmanagementsystems Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5824 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl und Einführung eines Zeitdatenmanagementsystems
Auswahl und Einführung eines Zeitdatenmanagementsystems
Stadt Bielefeld, Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen Niederwall 23 33602 Bielefeld
Beschaffung und Einführung eines Zeitdatenmanagementsystems einschl. Systemservice zur elektronischen
Zeiterfassung und -bewertung sowie zur Dienstplangestaltung/Personaleinsatzplanung bei der Stadt Bielefeld___
Der Zeitraum zur Laufzeit des Vertrages von 48 Monaten bezieht sich auf die Lizenzen. Der Support wird zeitlich unbefristet ausgeschrieben.
Es wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die nachfolgenden Optionen zu Beginn oder während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin vom Auftragnehmer abgerufen werden. Die Entscheidungen über die Bewilligung der erforderlichen Finanzmittel stehen noch aus. Ein Anspruch auf Abnahme der nachfolgenden optionalen Leistungen besteht nicht.____
Ausweitung der Lizenzen Zeitwirtschaft
Aktuell ist aufgrund des perspektivischen Personalzuwachses von einer jährlichen Ausweitung um 350 Lizenzen auszugehen.____
Ausweitung des Einsatzes des Virtuellen Terminals
Virtuelle Terminals sollen dort zum Einsatz kommen, wo eine Buchung am Hardware-Terminal nicht möglich ist. Aktuell ist von einer jährlichen Ausweitung um 250 Lizenzen auszugehen.____
Ausweitung der Lizenzen für Personaleinsatzplanung / Dienstplangestaltung
Es ist beabsichtigt, die Personaleinsatzplanung / Dienstplangestaltung in weiteren Bereichen der Stadtverwaltung einzuführen.____
Aktuell ist von einer jährlichen Ausweitung um 100 Lizenzen auszugehen.
Angebotswertung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Dafür wird im ersten Schritt die einfache Richtwertmethode angewendet:
Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Preis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet.
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebotes
L = Leistungspunktzahl; dafür werden die Bewertungspunkte mit den Gewichtungspunkten des zu bewertenden Angebotes multipliziert. Die Bewertungskriterien einschließlich der Bewertungs- und Gewichtungspunkte ergeben sich aus dem Leistungskatalog.
P = Preis des zu bewertenden Angebotes.___
Im zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus, die außerhalb des Schwankungsbereiches von 6 % der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das in dem Entscheidungskriterium Leistung den besten Wert erreicht.___
zeitliche Planung der Einführung Zeitwirtschaft: Die Einführung der Zeitwirtschaft startet unmittelbar nach der Zuschlagserteilung (spätestens nach vier Wochen).
Die Zuschlagserteilung wird nach heutiger Planung ca. Ende Mai 2022 erfolgen.
Bis zum Produktivstart der Zeitwirtschaft wird von einem Umsetzungszeitraum von 12 Monaten ausgegangen. Die genaue Zeitplanung wird im Anschluss an die Zuschlagserteilung gemeinsam von den Vertragspartnern abgestimmt.____
Die Auftraggeberin stellt sich folgende Vorgehensweise vor:
1. Kickoff / Projektplanungsphase: spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung
Zu Beginn des Einführungsprozesses werden gemeinsam durch Auftragnehmer und Auftraggeberin die Umsetzungsschritte incl. näheren Festlegungen zu Inhalt, Qualität sowie zur zeitlichen Abarbeitung festgelegt und dokumentiert.
Der Auftragnehmer dokumentiert seine Aufgabenpakete und zeitlichen Zielsetzungen.
In der ersten Phase werden - bei Bedarf - auch die Abhängigkeiten zur Personaleinsatzplanung einbezogen und mitgedacht. Es erfolgt auch eine Abstimmung über die Anbindung der Barrierefreiheit.
Das Ergebnis der Planungsworkshops soll die detaillierte Projektplanung sein, aus der konkrete Aufgabenpakete incl. zeitliche Zielsetzungen und Zuständigkeiten sowohl für den Auftragnehmer als auch die Auftraggeberin hervorgehen. Diese wird vom Auftragnehmer abgenommen und gegengezeichnet.
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin einen Zugang zu einer Teststellung für das Projektteam bereit, um ein Grundverständnis für die Funktionalität der Software zu vermitteln.____
2. Technische Integration / Basiskonfiguration / Schnittstellen
Dazu gehört u.a. die Barrierefreiheit und die Zutrittskontrolle für eine Schrankenanlage.
Eine begleitende Einweisung der Administratoren ins System (Erlernen der Arbeitsweise und Bedienung des Systems) wird vorausgesetzt.____
3. Customizing / Entwicklung
Abbildung der Prozesse der Auftraggeberin im System unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit
Eine begleitende Einweisung der Administratoren ins System (Erlernen der Arbeitsweise und Bedienung des Systems) wird vorausgesetzt.____
4. Tests
Während des Customizings und der Entwicklung werden von beiden Vertragsparteien fortlaufend begleitende Tests zur Qualitätssicherung im System durchgeführt.____
5. Schulung der Administratoren und der Zeitbeauftragten vor der Pilotierung
Vor der Pilotierung erfolgt eine Einweisung der Administratoren und der Zeitbeauftragten der Piloteinheiten in die Funktionalitäten der Soft- und Hardware, ca. 5 Administratoren und ca. 10 Zeitbeauftragte (siehe Ziff. 6.2).
Hierfür wird im Vorfeld zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer die Schulungskonzeption (z.B. Schulungsinhalte, Schulungsumfang, Hilfen zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender) festgelegt. Der Auftragnehmer konzipiert die entsprechenden Schulungen, erstellt die Schulungsunterlagen und führt die Schulungen durch. Zur Schulung werden ausführliche Schulungsunterlagen (auch in elektronischer Form) vorgelegt, die sich konkret auf das System, wie es bei der Stadt Bielefeld eingestellt ist, beziehen. Die Organisation der Schulungsmaßnahmen erfolgt durch die Auftraggeberin.____
6. Einführung in Pilotbereichen für den Zeitraum von 3 Monaten incl. Evaluation
Die Pilotierung ist aktuell in folgenden Bereichen vorgesehen:
- Zentrale Ausländerbehörde
Nutzung Hardware-Terminals an Außenstandort, Besonderheiten: Zahlbarmachung, Dienst zu ungünstigen Zeiten für Beamte und Tariflich Beschäftigte
Die Organisationseinheit nimmt bisher nicht an der elektronischen Zeiterfassung teil.
- Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Nutzung Hardware-Terminal im Rathaus und einem Außenstandort
- Amt für Personal - Administratoren -
Nutzung Hardware-Terminal im Rathaus
- Amt für Schule - 5 Mitarbeitende in Schulsekretariaten, 1 Schulsozialarbeiter
Nutzung Virtuelles Terminal - Besonderheit: Vorarbeit in den Schulferien
- Personalrat
Nutzung Virtuelles Terminal
- Schwerbehindertenvertretung
Nutzung Hardware-Terminal und Virtuelles Terminal
- Feuerwehramt - Hauptwache
Nutzung Hardwareterminal, Besonderheiten: Zahlbarmachung Dienst zu ungünstigen Zeiten für Beamte und Tariflich Beschäftigte.
Die Pilotierung ist spätestens im 1. Quartal 2023 vorgesehen.____
7. Anpassungen / Abnahme
ggf. Anpassungen aufgrund der Evaluation der Pilotierung
Freigabe durch die Auftraggeberin für den Go-Live.____
8. Schulung der Zeitbeauftragten für den Go-Live
Vor Produktivsetzung erfolgt eine Einweisung aller Zeitbeauftragten der Auftraggeberin in die Funktionalitäten der Soft- und Hardware, ca. 100 Zeitbeauftragte. Die Organisation der Schulungsmaßnahmen erfolgt durch die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer führt die Schulungen durch.___
Weiteres siehe Leistungsbeschreibung S.8+9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswahl und Einführung eines Zeitdatenmanagementsystems
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mengengerüste
Lizenzierung Zeitwirtschaft (Hardware-Terminal):
Anzahl Lizenzen incl. Workflow 5.000
zur Information:
175 Lizenzen (oder 80 concurrent) für Zeitsachbearbeitung
6 Lizenzen (oder 4 concurrent) für Systembetreuung und Administration_____
Transponder (incl. eingeplanter Verlust) 5.200____
Lizenzierung Zeitwirtschaft (Virtuelles Terminal):
Anzahl Lizenzen incl. Workflow 1.000____
Hardware-Terminals 70_____
Lizenzierung Zutrittskontrolle 50_____
Hardware für Zutrittskontrolle (Nutzung Schrankenanlage) 1____
Lizenzierung Personaleinsatzplanung für die Berufsfeuerwehr 350
zur Information:
40 Lizenzen (20 concurrent) für Planungsverantwortliche_____
Einführungskosten (ohne Schulung):
Kontingent für Beratungsleistungen (tageweise) 300 Personentage_
vorbehaltlich einer konkreten Projektplanung
160 (2022)
110 (2023)
30 (2024)____
Schulungen incl. Vorbereitung und Vorbereitung der Schulungsunterlagen:
Schulungstage (ganztägig) Administratoren (2 Stück) 2 Stück___
Schulungstage (halbtägig)
Zeitsachbearbeitung Piloteinheiten (3 Stück), Zeitsachbearbeitung (11 Stück) 14 Stück ____
1. Option:
Ausweitung Lizenzierung Zeitwirtschaft (Hardware-Terminal) incl. Workflow in 50er Abrufen Jährlich 350 Lizenzen für 2 Jahre nach Produktivsetzung_____
2. Option:
Ausweitung Lizenzierung Zeitwirtschaft Virtuelles-Terminal
incl. Workflow Jährlich 250 Lizenzen für 4 Jahre nach Produktivsetzung_____
3. Option:
Ausweitung Lizenzierung Personaleinsatzplanung
Jährlich 100 Lizenzen für 2 Jahre nach Produktivsetzung
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9W6H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]