Betriebsführung Deponiesickerwasserreinigungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]54
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Deponiesickerwasserreinigungsanlage
Betriebsführung Deponiesickerwasserreinigungsanlage
Betriebsführung der betriebsbereiten 2-straßigen Deponiesickerwasserreinigungsanlage auf der Deponie Scheinberg inklusive Zulaufpumpwerk, Sickerwasserspeicherbecken mit Pumpwerk, Betriebsmittelbeschaffung und Entsorgung der Reststoffe und Abfälle, Anlagenüberwachung, Wartung, Reparaturen und Dokumentation der Betriebsdaten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Vertragsverlängerung wird dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf des Betriebsjahres angezeigt, also spätestens bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028 bzw.
bis zum 30.06.2028 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2029
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2029
Hinweis Ortstermin
Dem Bietenden wird dringend empfohlen, sich in einem Ortstermin Kenntnis von den Örtlichkeiten auf der Deponie zu verschaffen. Hierzu ist vorab mit Herrn Majed Kalash Tel. 07621/ 410-1420 ein Termin zur Besichtigung zu vereinbaren.
Im Rahmen des Termins können die Bietenden sich über anlagenspezifische Gegebenheit informieren. Im Rahmen der Anlagenbegehung auftretende Fragen sind über das Vergabeportal einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3):
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben die Erklärung zur Eignung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls gefordert werden.
•Soll der Eignungsnachweis mittels Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen ist die Zertifikatsnummer und der Zugangscode anzugeben.
• Der Nachweis der Eignung kann auch über die Eigenerklärung gem. Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geführt werden.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend, das Ausstellungsdatum sollte jedoch nicht älter als 6 Monate vor dem Schlusstermin der Angebotseingabe liegen, es sei denn, die Nachweise gelten unbefristet bzw. weisen eine Gültigkeit über dem Angebotsabgabetermin hinaus auf. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen verlangen.
Eigenerklärung des Bietenden gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
- zur Zuverlässigkeit,
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation und
- das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde.
-aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder alternativ auf andere
Weise
-Eigenerklärung Anlage zu Artikel 5 k) Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
-Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetzes (MiLoG)
•Eigenerklärung des Bieters gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über den Umsatz von Dienstleistungen die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
•Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- Umwelt und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr. Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme zu betragen. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Falle der Beauftragung eine solche Versicherung abgeschlossen bzw. erweitert wird.
• Referenzliste, über den Betrieb von drei mehrstufigen Sickerwasserreinigungsanlagen bzw. Kläranlagen (mind. eine Stufe biologisch) in den letzten fünf Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs
(Menge), der Leistungszeit sowie die öffentlichen oder privaten Auftraggeber. gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) gefordert. Diese ist spätestens 18 Werktage nach Erteilung des Zuschlags vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bietende spätestens bis zum 29.07.2022 elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.