Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 6/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen
Gegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Aufgaben des IBBW, insbesondere bei der Betreuung von IT-Fachverfahren, die vom IBBW entwickelt, betrieben, gepflegt oder in sonstiger Weise IT-seitig betreut werden.
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 142 70191 Stuttgart
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Aufgaben des IBBW, insbesondere bei der Betreuung von IT-Fachverfahren, die vom IBBW entwickelt, betrieben, gepflegt oder in sonstiger Weise IT-seitig betreut werden.
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter des Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Bietergemeinschaft zu Mitgliedern, Vertretung und Gesamthaftung (nur für Bietergemeinschaften)
- Formblatt Unternehmensbeschreibung (Angaben zu Name der Firma, Rechtsform, Hauptsitz mit Anschrift, Angaben zu Niederlassungen, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführung, Unternehmensstruktur, Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse z.B. Stamm-/Grundkapital, Gesellschafterstruktur, Konzernzugehörigkeit)
- Berufs- oder Handelsregisterauszug als Nachweis, dass der Bieter dort eingetragen ist
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB geführt haben, nachzuweisen
- Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, seit Unternehmensgründung) (nicht älter als 6 Monate)
- Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden)
- Formblatt Unternehmensbeschreibung (Umsatz in den vergangenen drei (2019, 2020, 2021) abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren)
Mindestumsatz > [Betrag gelöscht] EUR
- Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- Formblatt Unternehmensbeschreibung (Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Anwender-/Nutzersupports von IT-Anwendungen (mindestens 5), im Bereich Projektunterstützung von IT-Projekten (mindestens 5), im Bereich der technischen Beratung bei Softwareprojekten (mindestens 5) und im Bereich des leitenden Projektmanagements von IT-Projekten (mindestens 5)
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich des Anwender-/Nutzersupports von IT-Anwendungen mit einem Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto)/p.a.
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich der Projektunterstützung von IT-Projekten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto)/p.a.
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich der technischen Beratung bei Softwareprojekten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto)/p.a.
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich des leitenden Projektmanagements von IT-Projekten Softwareprojekten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto)/p.a.
- BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard
- Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR2P9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.